Bettler in der Salzburger Altstadt sollen sich künftig an neue Verbotszeiten halten. So will die Stadt die Verordnung sanieren.

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Salzburg – Nachdem der Verfassungsgerichtshof im Juli das sektorale Bettelverbot in der Salzburger Altstadt für gesetzeswidrig erklärt hat, macht die Stadtpolitik einen neuen Anlauf. Die Verbotszonen sollen weiter eingeschränkt und zeitlich begrenzt werden. ÖVP, FPÖ und SPÖ könnten den neuen Entwurf am Mittwoch im Gemeinderat beschließen.

Am Montag befasst sich zunächst der Stadtsenat mit dem Amtsbericht, den Interims-Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) vorgelegt hat. Vorgesehen ist, das Verbot weiter einzuschränken. Das Betteln soll in weiten Teilen der Altstadt nur noch von elf bis 17 Uhr verboten werden statt bisher von acht bis 19 Uhr.

Extraverbot für Festspiele

Vor dem Festspielhaus auf der Hofstallgasse soll eine eigene Regelung gelten. Das Bettelverbot soll dort zu Festspielzeiten – also im Sommer, zu Pfingsten und Ostern – von 17 bis 20 Uhr sowie in der Adventszeit von 17 bis 20 Uhr und an Sonntagen von 13 bis 20 Uhr gelten. Vor Kirchen und in der Franziskanergasse soll das Verbot nicht mehr gelten. Weiter untersagt soll das Betteln in der Getreidegasse, den angrenzenden Gassen und den Salzachbrücken sein.

Der Verfassungsgerichtshof begründete seine Entscheidung im Juni damit, dass das Bettelverbot wegen des zeitlichen und örtlichen Ausmaßes einem absoluten Bettelverbot gleichkomme. Die Argumentation, dass es zu beengten Platzverhältnissen komme, biete "noch keine sachliche Rechtfertigung dafür, 'still' bettelnde Personen schlechthin davon auszugrenzen". Deshalb wurde das 2015 erlassene sektorale Verbot aufgehoben.

Die Politik nehme den Verfassungsgerichtshof als grundrechtliche Instanz nicht ernst, kritisiert die Plattform für Menschenrechte, die die Beschwerde einer bettelnden Frau bis zum Verfassungsgerichtshof brachte. "Die gesamten Änderungen sind nicht mehr als kosmetische Korrekturen, die an der grundrechtswidrigen Verbotszone kaum etwas ändern." Die Plattform kündigt an, neuerlich Strafen wegen Bettelns beeinspruchen zu wollen. Damit könnte die Sanierung der Verordnung erneut vor dem Höchstgericht landen. Es dauert allerdings, bis alle Instanzen durchlaufen sind.

Auch für die Bürgerliste, die Grünen in der Stadt Salzburg, ist dieser Versuch erneut zum Scheitern verurteilt. Gemeinderätin Ingeborg Haller findet die Extraregelung für die Festspiele grotesk und verlogen. "Beim Adventsingen wird die Herbergssuche dargestellt. Aber reiche Leute sollen die Bettler offenbar nicht sehen", ärgert sich Haller. Ihrer Ansicht nach werde die neue Verordnung nicht halten. Denn der vorgelegte Amtsbericht sei nichts anderes aus eine Neuauflage des bestehenden, in weiten Teilen verfassungswidrigen Bettelverbots. (Stefanie Ruep, 23.10.2017)