Geräte aller Art werden immer öfter mit dem Internet vernetzt. Das ist bequem, birgt aber auch rechtliche Risiken.

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Wien – Nach jahrelangen vergeblichen Bemühungen versucht die EU-Kommission, ein vollharmonisiertes Verbrauchsgüterkaufrecht im Schnelltempo durchzusetzen – und stößt damit in Österreich auf massive Kritik.

Dabei geht es einerseits um eine Richtlinie zu digitalen Inhalten, die im Sommer mit dem Rat akkordiert und nun im Trilog mit dem EU-Parlament ausgehandelt werden muss. Dieser hat Österreich nicht zugestimmt, weil man massive systemische Unstimmmigkeiten sieht, bestätigt Johannes Stabentheiner, Sektionschef im Justizministerium.

"Die Inhalte sind unausgegoren und nicht ausreichend konsistent mit der Datenschutz-Grundverordnung", sagt Stabentheiner dem STANDARD. Die DSGVO ist ab Mai 2018 in der ganzen EU gültig.

Darüber hinaus aber gibt es einen Richtlinienentwurf für ein harmonisiertes EU-Recht für den Kauf physischer Waren. Dabei geht es um Gewährleistung und Garantien für Verbrauchsgüter. Dies war zuerst als Regelwerk nur für Online- und Fernabsatzgeschäfte angelegt.

Weil sich aber ein separates Kaufrecht nur für E-Commerce als nicht vermittelbar erwies, will EU-Justizkommissarin Véra Jourová nun die Richtlinie auf alle Warenverkäufe ausdehnen und damit erneut ein flächendeckendes, vollharmonisiertes EU-Kaufrecht schaffen. Der letzte entsprechende Versuch war 2014 am Widerstand der Mitgliedsstaaten gescheitert.

Stimmigkeit und Qualität

In einem Brief an den Ratsvorsitzenden für Justiz und Inneres, den estnischen Justizminister Urmas Reinsalu, drängt Jouravá auf diese Erweiterung. "Die Kommission plant einen Zusatz zu ihrem Entwurf, der dessen Gültigkeit auf den Verkauf aller Güter an Verbraucher ausdehnt", schreibt sie. Bis Ende Oktober soll der neue Entwurf fertig sein, schon im November soll sich der Rat damit beschäftigen.

Insidern zufolge setzt ein solches Schreiben voraus, dass bereits ein Einverständnis mit wichtigen Mitgliedsstaaten herrscht. Offenbar hat sie das Ziel, dass dieses Kaufrecht gemeinsam mit der Richtlinie zu digitalen Inhalten 2018 verabschiedet werden kann. "Die Kommission drängt hier zu Eile", sagt Stabentheiner. Das sei ein Fehler, denn "inhaltliche Stimmigkeit und Qualität ist wichtiger als das Tempo".

"Das ist wie vor 20 Jahren"

Für Christiane Wendehorst, Professorin für Zivilrecht an der Universität Wien und Präsidentin des European Law Institute (ELI), ist der Zugang der Kommission verfehlt. Es sei unsinnig, separate Rechtsinstitute für physische Waren und digitale Inhalte zu schaffen, diese würden gerade jetzt immer stärker zusammenwachsen.

"Das ist so geschrieben wie vor 20 Jahren", sagt Wendehorst. "Die wichtigste Herausforderung der Digitalisierung, das Internet der Dinge, wird nicht berücksichtigt." Ob im Haushalt, bei Fahrzeugen oder bei Smartphones seien Software, Updates und digitale Cloud-Dienste integraler Teil eines Produktes und könnten nicht getrennt behandelt werden. Dieser Trend gehe weiter – etwa smarte TV-Geräte oder selbstfahrende Autos.

Wendehorst: "Über Jahrhunderte hinweg hatten wir ein einheitliches Regime, das man auch für das Internet der Dinge anwenden könnte. Doch gerade jetzt schlägt die Kommission ein gespaltenes Kaufrecht für körperliche Sachen und digitale Inhalte vor, wo alle Gegenstände hybrid werden. Das führt uns zurück in die analoge Welt von anno dazumal. Das ist ein echter Schildbürgerstreich."

Gigantische Rechtslücke

Sollten die Richtlinien so verabschiedet werden, würde das angesichts der technologischen Entwicklungen eine gigantische Rechtslücke hinterlassen – die auch die Nationalstaaten nicht einseitig schließen könnten, ohne mit dem EU-Recht in Konflikt zu geraten. Dieses Manko ließe sich durch einige wenige Formulierungen im geplanten neuen Kaufrecht reparieren, sagt Wendehorst.

Doch die Vorschläge von ihr und ihren Kollegen aus der Wissenschaft seien in Brüssel auf taube Ohren gestoßen – wohl auch, weil Industrielobbyisten dies nicht wollen.

Nachbesserungsbedarf besteht auch im Produkthaftungsrecht. Dieses müsste auch Schäden abdecken, die durch Software-Updates oder digitale Dienste verursacht werden, und auch immaterielle Schäden – "wenn ich etwa infolge einer Sicherheitslücke über Monate hinweg von meinem Smart-TV auf meinem Sofa gefilmt wurde." (Eric Frey, 25.10.2017)