Wels – Ein 15-Jähriger, der kurz vor den Sommerferien einen Amoklauf an einer oberösterreichischen Schule geplant haben soll, hat sich am Montag in Wels vor einem Geschworenengericht verantworten müssen. Ihm wurden auch Nazi-Schmierereien und der Besitz von verbotenen Waffen und Kinderpornos vorgeworfen. Ein Gutachter stufte ihn als gefährlich ein.

Er wurde zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt. Allerdings erfolgte der Schuldspruch wegen Verstößen gegen das Verbots- und das Waffengesetz. Vom Vorwurf der gefährlichen Drohung wurde er freigesprochen. Zudem sprach das Gericht eine bedingte Einweisung aus.

Verstoß gegen das Verbotsgesetz

Die Geschworenen sahen in den Nazi-Schmierereien des Burschen mehrheitlich (6:2) einen Verstoß gegen das Verbotsgesetz. Weil bei ihm Waffen, darunter ein Kampfmesser mit integriertem Schlagring, gefunden wurden, sprachen sie ihn einstimmig wegen Vergehen nach dem Waffengesetz schuldig. Vom Vorwurf der gefährlichen Drohung sprachen ihn die Laienrichter allerdings frei. Bei einer indirekten Drohung, wie sie der Bursch ausgesprochen habe, müsse man davon ausgehen, dass sie dem Bedrohten zur Kenntnis gebracht wird, erklärte Richter Wolfgang Brandmair. Das sei nicht der Fall gewesen.

Zudem wurde der Bursch – ebenfalls bedingt – in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Er muss eine Reihe von Auflagen erfüllen – von der Annahme eines Jobangebots über diverse Therapien bis hin zu Bewährungshilfe. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Der anfangs ebenfalls angeklagte Besitz von Kinderpornos wurde ausgeschieden und wird extra behandelt.

Der Angeklagte soll im Frühsommer mit einem Feuerzeug ein Hakenkreuz in einen Tisch bei der Schule eingebrannt und das NS-Symbol auf einen Stein und einen Strauch geschmiert haben, weshalb ihn die Polizei bereits im Visier hatte. Auch Nazi-Ausweise, die ihn als "Führer" bezeichnen, soll er gebastelt haben.

Amoklauf angekündigt

Ende Juni sei er mit seinem Moped auf dem Vorplatz der Schule auf sie zugekommen, berichteten Mitschüler vor Gericht. Er habe gefragt: "Welche Schwuchtel hat mich bei der Polizei verpetzt?", und dann einen Amoklauf angekündigt: Er werde mit der Schrotflinte seines Stiefvaters und 47 Schuss Munition ins Lehrerzimmer gehen. "Zwei Patronen sind für den B. (einen Lehrer, Anm.)", dann werde er noch zwei weitere Lehrerinnen töten und anschließend durch die Klassen gehen und diejenigen, die ihn bei der Polizei verraten haben, ebenfalls umbringen. Die letzte Kugel sei dann für ihn selbst.

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Die Mitschüler beschrieben den Burschen, der offenbar wegen seines Übergewichts und seiner schriftsprachlichen Aussprache gemobbt wurde, als "ein bisschen rechts". Er habe mit "Heil" gegrüßt, Adolf Hitler gelobt und oft ein Messer dabeigehabt. Bei ihm wurde neben zwei Macheten, zwei Gasdruckpistolen und einem Gasdruckrevolver samt Munition auch ein verbotenes gebogenes Kampfmesser mit integriertem Schlagring gefunden, schilderte Staatsanwalt Günter Diplinger. Ebenfalls Teil der Anklage waren Kinderpornos, die auf der Festplatte des Burschen waren, die er aber selbst nicht heruntergeladen haben will. "Vielleicht ist das als Anhängsel an etwas dran gewesen", meinte er, was sogar sein Verteidiger Werner Tomanek als "Schutzbehauptung" abtat.

Anklage wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz

Dass der Jugendliche vor einem Geschworenengericht gelandet und neben dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine Einweisung auch mit einer Strafandrohung von bis zu fünf Jahren konfrontiert ist, liegt vor allem am Anklagepunkt des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz. Diesem hielt Tomanek entgegen, er sehe keine politische Betätigung seines Mandanten. "Hätte er Hammer und Sichel aufgemalt, würden wir jetzt nicht im Geschworenengericht sitzen." Der Angeklagte meinte auf die Frage, warum er Nazi-Ausweise gebastelt habe, nur: "Mir war fad. Ich habe irgendwas gemacht." Darauf der vorsitzende Richter Wolfgang Brandmair: "Wenn Sie etwas machen, ist immer ein Hakenkreuz dabei."

Gerichtspsychiater Ernst Griebnitz attestierte dem Jugendlichen Zurechnungsfähigkeit. Es liege keine Geisteskrankheit vor, er verfüge über durchschnittliche Intelligenz. Allerdings stufte der Gutachter den Schüler als gefährlich ein und empfahl eine Unterbringung in einer Anstalt oder eine engmaschige psychiatrische Betreuung zu Hause. Dem Burschen droht noch ein weiteres Verfahren in Linz, denn im Neuromed-Campus soll er eine Skizze einer Bombe angefertigt haben – "nicht zum Bauen, zum Erklären", wie er betonte.

Tomanek forderte in seinem Schlussplädoyer einen Freispruch für seinen Mandanten mit Ausnahme des Waffenbesitzes, Staatsanwalt Günther Diplinger hingegen Schuldsprüche in allen Anklagepunkten. (APA, 23.10.2017)