Karl-Heinz Grasser: Für ihn und alle anderen Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

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Wien – Jetzt ist es fix: Das Buwog-Verfahren gegen den früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 15 weitere Angeklagte beginnt noch im Dezember. Buwog-Strafrichterin Marion Hohenecker wird wie berichtet den Prozess führen.

Angeklagt sind neben Exfinanzminister Grasser weitere 14 Personen. Die Staatsanwaltschaft hat laut Anklageschrift die Einvernahme von 166 Zeugen beantragt. Bei Beträgen in dieser Höhe – die Buwog-Provision der Immofinanz machte fast zehn Millionen Euro aus – liegt die Strafandrohung bei bis zu zehn Jahren Haft.

Der Terminplan ist fixiert: Begonnen wird am Dienstag, 12. Dezember um 9.30 Uhr im Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts für Strafsachen Wien, dem größten Gerichtssaal Österreichs. Bis Freitag wird dann täglich von 9.30 bis 16.30 Uhr verhandelt. In der Folgewoche geht es mit drei Terminen weiter. Im neuen Jahr wird dann am 9. Jänner begonnen, bis 1. März sind 25 Prozesstage fixiert.

Um den Anforderungen des Großverfahrens gerecht zu werden, wurde – unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes – die Tonanlage adaptiert und eine Klimaanlage installiert, teilt das Landesgericht mit. Und: Aufgrund des zu erwartenden Interesses der Medien und der Öffentlichkeit wird es zunächst für die ersten Verhandlungswochen neben dem Akkreditierungsverfahren für Journalisten aller Voraussicht nach Platzkarten für Besucher geben.

Im Buwog-Verfahren ist die Anklage nach siebenjährigen Ermittlungen seit April rechtskräftig. Es geht um den Verdacht der Untreue und der Bestechung beziehungsweise Beteiligung daran bei der Privatisierung der Bundeswohnungen sowie bei der Einmietung der Finanz in das Linzer Bürohaus Terminal Tower. Der damals amtierende Finanzminister Grasser soll mittels der Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger von Firmen Geld für Informationen beziehungsweise Entscheidungen verlangt haben, Ernst Karl Plech soll sein Immobilien-Fachwissen beigesteuert haben. Alle Angeklagten bestreiten die Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung. (APA, red, 23.10.2017)