Korneuburg – "Es ist ein Brauch von alters her: Wer Sorgen hat, hat auch Likör!", dichtete Wilhelm Busch bereits im Jahr 1872, der bedeutende Philosoph Homer Jay Simpson formulierte es 1997 so: "Auf den Alkohol – den Ursprung und die Lösung sämtlicher Lebensprobleme!" Dass Trunkenheit in der Realität deutlich weniger unterhaltsam ist, musste Gruppeninspektor F. feststellen, der sich wegen versuchter Anstiftung zum Amtsmissbrauch vor einem Schöffensenat unter Vorsitz von Dietmar Nussbaumer in Korneuburg verantworten muss.

Am 12. Dezember hat der 54-jährige niederösterreichische Polizist zur Mittagszeit mit seinem Auto ein parkendes Fahrzeug touchiert und sich dabei leicht verletzt. Im Blut hatte er zum Unfallzeitpunkt 2,28 Promille Alkohol. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war ihm das bewusst – und daher habe er die einschreitenden Kollegen zunächst gefragt, ob nicht einer von ihnen den Alkoholvortest absolvieren könnte. Und später, ob man die Sache nicht "ausradieren" könne.

Alkoholkonsum wegen Kälte

F. ist sich nicht ganz sicher, wie er sich verantworten soll. "Das war ein schlechter Scherz", sagt er einmal, "Ich kann mich nur schemenhaft erinnern" ein andermal. Es entspinnt sich folgender Dialog zwischen dem Vorsitzenden und dem Angeklagten: "Haben Sie ein Alkoholproblem?" – "Nein." – "Wie oft trinken Sie denn?" – "Eigentlich nur bei Feierlichkeiten." – "Aha. Und was war der feierliche Anlass am 12. Dezember?" – "Keiner", muss der Polizist eingestehen.

Er habe am 11. Dezember im Wochenendhaus der Schwiegermutter die Heizung aufgedreht, erinnert sich der Mann, der seltsamerweise seinen Familienstand als ledig angibt. Allein, es dauerte, bis sich die Luft in dem Gebäude erwärmte. "Da habe ich den Schnaps vom verstorbenen Schwiegervater getrunken, weil mir kalt war", führt F. weiter aus.

Eine deutlich realistischere Aussage als jene, die er im Oktober noch beim medizinischen Sachverständigen getätigt hat. Dem hatte der Beamte nämlich erzählt, er habe zwischen 22 und 3 Uhr drei Kräuterbitter konsumiert. "Damit hätte der Angeklagte 0,3 Promille gehabt", rechnet der Experte vor.

"Fit gefühlt"

Es waren deutlich mehr, dennoch habe er sich am 12. Dezember "fit gefühlt", wie der Angeklagte beteuert, und er sei daher mit dem Auto gefahren. Als er auf sein in der Mittelkonsole liegendes Handy schaute, kam es zum Unfall.

"Haben Sie schon einmal einen Unfall unter Alkoholeinfluss gehabt?", will Nussbaumer wissen. "Nein", lautet die Antwort. Der Vorsitzende zieht die Augenbrauen hoch, sein Lächeln liegt zwischen mitleidig und süffisant. Dann schlägt er einen Akt auf und verkündet, dass die Staatsanwaltschaft Wien im Jahr 2008 ein Verfahren gegen ihn eingestellt hat: Er war mit 0,73 Promille in einen Unfall verwickelt gewesen. "Ich dachte, das ist schon verjährt", entschuldigt sich der Angeklagte.

Der Personalakt der Polizei, aus dem der Vorsitzende zitiert, wirft auch nicht unbedingt ein kerzengerades Licht auf den Angeklagten. Neben dem Unfall 2008, für den er den Führerschein verlor und 300 Euro Disziplinarstrafe erhielt, fiel er in diesem Jahr auch wegen eines verschwundenen Funkgerätes auf. Zwischen September 2010 und Februar 2011 durfte er im Dienst keine Schusswaffe führen, in Mitarbeitergesprächen sei auch sein ungepflegtes Äußeres thematisiert worden. "Was waren die Probleme damals?", interessiert den Vorsitzenden. "Die Frauen", lautet die kryptische Antwort.

Beamte nahmen Angeklagten nicht ernst

Verteidiger Peter Trachtenberg setzt seine Hoffnungen in die beiden Beamten, die seinen Mandanten nach dem Unfall kontrollierten. Beide sagen aus, dass F. augenscheinlich betrunken gewesen sei und sie seine Aufforderungen nicht wirklich ernst genommen hätten. Deshalb hätten sie die Anzeige auch erst später geschrieben.

Für Trachtenberg der Grund, am Ende einen Freispruch zu fordern oder maximal eine diversionelle Erledigung. Ein Wunsch, den ihm der Senat rechtskräftig nicht erfüllt. "Wenn es das erste Mal gewesen wäre, hätte man vielleicht noch an einen Scherz glauben können", begründet Nussbaumer die Strafe von 9.000 Euro. "Aber es lief gegen Sie bereits einmal ein Verfahren, Sie wussten daher, was Ihnen drohte." Auch eine Diversion sei aus generalpräventiven Gründen undenkbar, da sich gerade Polizisten auch außerhalb des Dienstes untadelig verhalten müssten. (Michael Möseneder, 6.11.2017)