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Niemals zuvor wussten Kinder noch Erwachsene es mehr zu schätzen, sich einen burkaartigen Gespensterumhang überziehen zu dürfen.

Foto: Reuters / Mario Anzuoni

Das erste Halloween im Zeitalter des Antigesichtsverhüllungsgesetzes – und damit die erste Ausnahme des Verbots aus Gründen der Brauchtumspflege – ist vorbei. Und man kann sagen: Danke, Gesetzgeber. Es war so schön wie nie zuvor. Niemals zuvor wussten Kinder noch Erwachsene es mehr zu schätzen, sich eine Gruselclownmaske, einen Plastiktotenkopf oder auch nur einen burkaartigen Gespensterumhang überziehen zu dürfen.

Nun ist Halloween in österreichischen Breiten noch wirklich kein besonders alter Brauch. Nicht auszudenken also, wie wunderbar sich im Winter Verkleidungen bei diversen Perchtenläufen, Nikolobesuchen, Sternsingerheimsuchungen und Faschingsumzügen anfühlen werden. Das Kostümieren hat plötzlich etwas von einem saftigen Osterschinken mit Kren nach der langen fleischlosen Fastenzeit.

Aufgrund dieser positiven Erfahrung sollte der Gesetzgeber künftig auch bei anderen Verboten brauchtumsbezogene Ausnahmen andenken. Sämtliche Rauchverbote könnten etwa während aller Raunächte aufgehoben werden, Alkohol am Steuer zum Bockbieranstich gestattet werden, am Valentinstag, dem Fest der Liebe, sollte man Kopulationen – selbstverständlich nur im gegenseitigen Einverständnis – auch in U-Bahn-Waggons und Straßenbahnen in vollen Zügen genießen dürfen, und am St. Patrick's Day sollte auch für rote Ampeln grün gelten. Letzteres freilich nur für Fußgänger, denn Auto hatte der heilige Patrick bekanntlich noch keines. Wenn man Brauchtum wirklich beleben will, könnte man sich hier einige Anregungen holen. (Colette M. Schmidt, 4.11.2017)