Klagenfurt / Wien – Eine deutsche Versicherungsgruppe ist mit einer Zivilklage gegen das Land Kärnten betreffend nachrangige Heta-Anleihen abgeblitzt. Die Klägerin war der Ansicht, dass das Land für ihre nachrangigen Anleihen zur Gänze haften müsse und hatte das Rückkaufangebot nicht angenommen. Das Urteil von Richterin Gudrun Slamanig besagt nun, dass die Haftung nur bis zur Höhe der Ausgleichszahlung besteht.

Zur Erinnerung: 30 Prozent sofort oder 45 Prozent über Wertpapiere, so lautete das Angebot des Landes für die Nachranggläubiger der Heta. 893 Millionen Euro an nachrangigen Anleihen betrug das Gesamtvolumen der Landeshaftungen, 89,42 Prozent der Nachranggläubiger akzeptierten das Angebot.

Die deutsche Versicherungsgruppe, der Name wird vom Gericht nicht bekanntgegeben, wollte sich mit dem Angebot nicht zufriedengeben und zog mit einer Feststellungsklage vor Gericht. Der Erfolg blieb aus, die Klägerin gibt aber noch nicht auf. "Gegen das erstinstanzliche Urteil wurde Berufung eingebracht", sagte Eva Jost-Draxl, Sprecherin des Landesgerichts Klagenfurt, am Mittwoch.

Offene Anträge

Zugleich habe es einen Antrag auf Normprüfung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gegeben, und zwar bezüglich Paragraf 2 des Finanzmarkt-Stabilitätsgesetzes, so Jost-Draxl. Auf Basis dieses Gesetzes war die Höhe des Rückkaufangebotes errechnet worden.

Die Causa liegt nun beim VfGH, die Berufung beim Oberlandesgericht Graz. Dieses wird den Fall allerdings vorerst nicht behandeln, sondern abwarten, was die Verfassungsrichter befinden. Dort bestätigte man auf APA-Anfrage das Einlangen des Antrages, wann dieser von den Höchstrichtern behandelt wird, steht aber noch nicht fest. (APA, 8.11.2017)