Kann einen der Arbeitgeber zum Urlaub zwingen? Nein, sagt Arbeitsrechtsexperte Erwin Fuchs.

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Das Urlaubsgesetz legt klar fest, dass der Zeitpunkt des Urlaubsantritts zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vereinbaren ist. Das bedeutet: Der Arbeitgeber kann Betriebsurlaub nicht einseitig festlegen, Arbeitnehmer müssen zustimmen.

Zu sehen sei der Betriebsurlaub daher als eine Einladung zum Abschluss einer Urlaubsvereinbarung, sagt Erwin Fuchs, selbstständiger Anwalt, Northcote Recht. Wenn der Mitarbeiter zu jenen Zeiten auf Urlaub geht, die sich der Arbeitgeber wünscht, spreche man von einer "schlüssigen" Urlaubsvereinbarung.

Wenn jemand zu diesem Zeitpunkt partout nicht auf Urlaub gehen will, "dann müsste ihm der Arbeitgeber eigentlich sein Gehalt entsprechend weiterzahlen", sagt Fuchs. Denn Arbeitnehmer, die ihre Zustimmung verweigern und sich arbeitsbereit erklären, haben während des Betriebsurlaubs Anspruch auf Entgeltfortzahlung, obwohl sie weder Urlaub verbrauchen noch eine Arbeitsleistung erbringen.

Im Dienstvertrag festgelegt

Sehr wohl geregelt werden kann ein Teil des Betriebsurlaubs im Dienstvertrag, sagt Fuchs: "Neue Mitarbeiter könnten Arbeitgeber jedenfalls mit einer Einzelvereinbarung binden. Das ist möglich."

Allerdings gibt es auch eine Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs, die besagt, dass man nicht die gesamten fünf Wochen Urlaub derart verplanen darf. "Nach dieser Entscheidung darf der Arbeitgeber zwei Wochen Urlaub vorschreiben", sagt Fuchs. "Wahrscheinlich wäre es klug, dem Mitarbeiter zumindest zwei Wochen zur eigenen Disposition zu lassen."

Das übliche Prinzip, wenn es um Urlaub geht: Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin gibt einen Urlaubsantrag ab, und der oder die Vorgesetzte bestätigt ihn oder lehnt ihn ab. "Zur Weihnachtszeit beispielsweise werden Unternehmen in der Gastronomie oder im Tourismus keine großen Urlaube genehmigen", sagt Fuchs.

Wenn jemand nie Urlaub nimmt

Beschweren, wenn ein Urlaub nicht genehmigt wird, kann sich ein Arbeitnehmer nicht, so der Arbeitsrechtsexperte. "Es ist eben eine Two-Way-Road, ich brauche die Vereinbarung." Hat jemand einen Urlaub im Ausmaß von zumindest 12 Werktagen aber mindestens drei Monate vorher bekanntgegeben und gibt es keine Einigung, könne man den Betriebsrat beiziehen. "Wenn es dann immer noch keine Einigung gibt, darf der Arbeitnehmer auf Urlaub gehen – es sei denn, der Arbeitgeber klagt."

Und was, wenn Mitarbeiter niemals Urlaub nehmen? "Auch dann kann man sie nicht dazu zwingen", sagt Fuchs. Aufforderungen, Urlaub zu nehmen, "sind streng genommen auch immer nur Einladungen. Sehr wohl aber könnten Arbeitgeber ihre Mitarbeiter zum Abschluss einer Urlaubsvereinbarung motivieren, beispielsweise indem sie ihnen einen halben Tag Extraurlaub schenken. (lib, 10.11.2017)