Eisenstadt – René Schnedl, der im April entlassene Geschäftsführer der burgenländischen Krankenanstalten GmbH (Krages) ist mit einer Datenschutzklage gegen seinen früheren Arbeitgeber abgewiesen worden.

Schnedl beklagte, dass die Krages auf dem von ihm genutzten und nach der Entlassung retournierten Dienst-Laptop private und höchst sensible Daten nicht nur rekonstruiert, sondern auch im Arbeitsrechtsverfahren vorgelegt habe. Darunter vor allem eine Honorarnote, die Schnedl einer externen Firma gestellt hatte. Das sei ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Die Verwendung der so gewonnenen Daten sei zu unterlassen.

Nicht sensibel

Das Gericht sah das deutlich anders, zumal ein als "Privat" bezeichneter Ordner "Inhaltlich nicht wieder hergestellt wurde". Die im Arbeitsrechtsprozess vorgelegte Honorarnote stammt aus dem Mailordner unter der Krages-Adresse. Diese Honorarnote und der Mailverkehr in einer privaten Erbschaftssache sei aber nicht unter den im Datenschutzgesetz angeführten "sensiblen Daten" zu subsumieren.

Ein wesentlicher Teil der Klagsabweisung nährt aus der Zivilprozessordnung. Schnedl und sein einstige Arbeitgeber sind ja in einem parallel laufenden Arbeitsrechtsprozess streitend. Die Krages bringt diese Daten als einen von mehreren Entlassungsgründen dort vor. Ihr das zu untersagen, käme einem Beweisverwertungsverbot gleich So etwas aber kennt die ZPO – im Gegensatz zur Strafprozessordnung –nicht.

Nächste Runde

Die Krages, so ein Sprecher, sieht "unsere Position im Entlassungsverfahren untermauert". Die Vorlage "von Beweisen im Zusammenhang mit Daten vom Firmenlaptop war zulässig und sogar geboten".

Die nächste Runde vorm Arbeitsgericht steht nächste Woche an. Als Zeugen geladen sind der einstige Personalchef der Krages. Und der frühere Gesundheitslandesrat Peter Rezar, der Schnedl 2014 als Chef der burgenländischen Krankenanstalten geholt hat. (Wolfgang Weisgram, 11. 11. 2017)