Wien/Amsterdam – Die Außenstelle West des Landeskriminalamtes (Gruppe Kaufmann) hat einen Drogenschmugglerring zerschlagen, der seit Ende 2015 zumindest 58 Kilogramm Heroin und Kokain nach Österreich gebracht hat. Der Organisator, vier Großverteiler und 20 Kuriere sind in Haft. Die Ermittler stellten etwa 20 Kilogramm Heroin und Kokain sicher, berichtete Georg Rabensteiner, Leiter der Außenstelle West, am Montag.

Ausgangspunkt der Ermittlungen war die Zerschlagung einer anderen Tätergruppe, die in größerem Stil Drogen aus den Niederlanden nach Österreich geschmuggelt hatte. "Die Ermittler haben gemerkt, dass sich die Täter in den Niederlanden neu organisiert haben", erläuterte Rabensteiner bei einer Pressekonferenz. Gesehen habe man dies daran, dass ein in Graz wohnender Verdächtiger eine Bestellung bei einem 45-jährigen Nigerianer aufgegeben habe. Dieser habe die Lieferung organisiert und einen Kurier losgeschickt.

Drogen und Geld wurden sichergestellt.
Foto: APA/LPD WIEN

Bodypacker

"Dabei wurden die Transportrouten verschleiert. Amsterdam – Wien direkt war nicht günstig", so der Kriminalist. Die Kuriere wichen über Deutschland, Polen, die Slowakei oder Ungarn aus und reisten von dort aus nach Österreich ein. Meistens transportierten sie die Drogen als Bodypacker in ihrem Körper. "In einem Hotel in Wien schieden sie das Suchtgift dann aus und übergaben es den Verteilern", erläuterte der Chef der Außenstelle (Ast).

Die Kuriere waren wie der Organisator und die Verteiler meist Nigerianer. Daneben wurden ein Serbe, ein Spanier und zwei Ungarinnen geschnappt. Eine Frau transportierte die Drogen in ihrer Unterwäsche, eine andere in einem Kinderwagen, erzählte der Ermittler Wolfgang Seidl. Die meisten Kuriere wurden demnach in Österreich gestellt. "Einer in Deutschland. Ein weiterer ist in Österreich vor uns geflüchtet und wurde dann in der Schweiz festgenommen", sagte Seidl.

Meistens wurden die Drogen im Körper transportiert.
Foto: APA/LPD WIEN

Rund 30 Millionen Euro Straßenverkaufswert

Sichergestellt wurden 17.390,50 Gramm Kokain und 2.933,90 Gramm Heroin. Die nachgewiesenen 58 Kilogramm Kokain und Heroin wurden auf einen Straßenverkaufswert von zumindest rund 30 Millionen Euro geschätzt. "Die Drogen hatten beim Schmuggel einen Reinheitsgehalt von etwa 60 Prozent. Bis sie im Straßenverkauf landen, werden sie bis zu einem Reinheitsgehalt von etwa zehn Prozent gestreckt", erläuterte Rabensteiner. Das bedeute, dass aus den 58 Kilo etwa 350 Kilo im Straßenverkauf gemacht wurden, die in Kugeln zu 0,2 Gramm verkauft werden. Das heißt, dass rund 1,7 Millionen Kugeln veräußert wurden. Die Dealer verlangen dafür normalerweise 20 Euro.

Der Organisator kassierte für eine Lieferung von 100 Gramm ebenso viele Euro. Die Bodypacker bekamen für den Schmuggel von einem Kilo Drogen 3.000 Euro, die von den Verteilern bezahlt wurden. Die Verteiler selbst gestanden sich für 100 Gramm Drogen ebenfalls 100 Euro zu. Der 45-jährige Hauptverdächtige wurde in den Niederlanden festgenommen und an Österreich ausgeliefert. Rabensteiner zufolge muss er sich als Kopf der Organisation auf ein Schwurverfahren einstellen.

Whatsapp soll überwacht werden

Der Leiter der Ast West betonte auch, dass die Observation sehr schwierig gewesen sei. "Es hat sich immer öfter gezeigt, wenn es um Wesentliches geht, dass nicht mehr am Telefon gesprochen wurde. 'Mach Whatsapp, das ist sicher' hat es oft geheißen", schilderte Rabensteiner. Man habe deshalb oft gewusst, dass eine Lieferung komme, aber nicht wann und wo. "Wir haben im Sommer bei 35 Grad vier Tage lang das Haus eines Verteilers observiert, um zu überprüfen ob der Verteiler das Haus verlässt und ob er sich mit einem Lieferanten trifft. Das hätten wir uns sparen können, wenn wir auch Messenger-Dienste überprüfen dürften."

Der Wiener Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl sprach ebenfalls von "Defiziten bei der Telekommunikation insbesondere bei den Messenger-Diensten. Das sind Defizite, die wir als Polizeibehörde so nur schwer hinnehmen können". Pürstl appellierte an die Gesetzgeber, die Überwachung von Messenger-Diensten zu ermöglichen und die Betreiber in diesem Sinne zu verpflichten. (APA, 13.11.2017)