Rund zwei Drittel aller Studierenden in Österreich arbeiten neben ihrem Studium. Das Modell einer Vollzeitstudentin, die sich allein auf ihren akademischen Fortschritt fokussieren kann, ist längst überholt.

Dass jenen, bei denen die Erwerbstätigkeit überhandgenommen hat, auch bei einer Verzögerung des Studiums die Studiengebühren erlassen wurden, war wichtig und hat ihre Doppelbelastung etwas verringert. Erwerbstätige Studierende liegen nicht auf der faulen Haut. Sie erbringen Leistungen an mehr Fronten als jene, deren Eltern den Unibesuch finanzieren können. Sie zahlen auch Steuern – doch nun droht ihnen ab dem kommenden Herbst die neuerliche Belastung mit Studiengebühren.

Der Verfassungsgerichtshof hat die 2008 erlassene Regelung aufgehoben. Aber dass das Wissenschaftsministerium diesen Entscheid nun dahingehend interpretiert, dass alle Langzeitstudierenden Beiträge zahlen sollen, ist ein Witz. Denn das Höchstgericht wollte mehr und nicht weniger Studierende befreien. Zudem sprechen sich selbst die glühendsten Gebührenverfechter für höhere Stipendien aus, um einen sozialen Ausgleich zu gewährleisten. Doch der Ausbau der Studienbeihilfe blieb bisher aus.

Nun muss die ÖVP nichts tun; sie kann zumindest einen Teil der ungeliebten Regelung einfach auslaufen lassen. Das Flickwerk der Gebühren wird löchriger und nimmt auf die Realität der Studierenden immer weniger Rücksicht. (Oona Kroisleitner, 13.11.2017)