Rechnungen von der Thermenwartung sollten immer aufgehoben werden, raten Mieterschützer.

Foto: Cremer

Die Therme ist besonders in der kalten Jahreszeit ein unverzichtbarer Bestandteil der Wohnung: Sie heizt das Zuhause auf eine wohlige Temperatur auf und sorgt für Warmwasser. An die Wartung der Therme wird von vielen aber erst in der kalten Jahreszeit gedacht. Das sorgt mitunter für Wartezeiten bei Installateuren.

Seit fast drei Jahren herrscht rechtlich Klarheit: Der Mieter ist für die Wartung der Therme, der Vermieter für die Reparatur zuständig. Ganz so einfach ist es freilich trotzdem nicht. Denn mancher Vermieter versucht die Schuld für die notwendige Reparatur dem Mieter und einer nicht regelmäßigen Wartung in die Schuhe zu schieben – Streitigkeiten, die bei kalten Außentemperaturen ganz besonders zermürbend sind. Mieterschützer raten daher dazu, Rechnungen und Wartungsprotokolle immer aufzuheben, um im Streitfall die regelmäßige Wartung nachweisen zu können.

Schon einmal abgezockt worden?

Wohnen Sie noch in einer Wohnung mit Gastherme? War diese bei Ihnen schon einmal Streitthema mit Ihrem Vermieter beziehungsweise Mieter? Wie oft warten Sie die Therme – und wurden Sie dabei schon einmal Opfer von Abzocke durch windige Wartungsunternehmen? Wenn ja, sind Sie dagegen vorgegangen? (red, 15.11.2017)