Mehr Eigentum wollen ÖVP und FPÖ, das ist fix. Ansonsten wird viel verhandelt werden müssen.

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Wien – Die Nationalratswahl ist geschlagen, es zeichnet sich eine baldige schwarz-blaue Koalition ab. Die Koalitionsverhandlungen laufen, die Parteien fokussieren dabei in den ersten Wochen auf budgetrelevante Vorhaben. Zivilrechtliche Themen wie das Mietrecht stehen deshalb auf der "To do"-Liste der dafür zuständigen Fachgruppe "Justiz" etwas weiter unten. Vom STANDARD kontaktierte Wohnrechtsprofis aus ÖVP und FPÖ rechnen erst ab Dezember mit detaillierten Gesprächen.

Da ist also vieles noch offen -einzig so manche Richtung, in die es künftig gehen kann, lässt sich ausmachen. Die ÖVP blieb zwar in ihrer wohnrechtlichen Ausrichtung in jüngerer Vergangenheit sehr vage; mit der SPÖ konnte bekanntlich kein neues Mietrecht mehr verabschiedet werden, man war sich bis zuletzt in manchen grundlegenden Dingen und in vielen Details uneins. Die SPÖ beklagte sogar "Scheinverhandlungen" vonseiten der ÖVP über das von der SPÖ aufs Tapet gebrachte "Universalmietrecht".

"Eigentum schaffen"

In den nun stattfindenden Verhandlungen mit der FPÖ wird die ÖVP aber Farbe bekennen müssen, was sie in Sachen Wohnrecht vorhat. Die im Wahlkampf hauptsächlich postulierten Pläne – Maßnahmen, um mehr Eigentum zu schaffen – hatten naturgemäß nichts mit dem Mietrecht, sondern vielmehr mit steuerlichen Erleichterungen zu tun; beispielsweise sollten staatliche Gebühren bei der erstmaligen Anschaffung eines Eigenheims entfallen, mit einer Deckelung bei 20.000 Euro.

Unstrittig ist zwischen Schwarz/Türkis und Blau, dass die Mietkaufoption im geförderten Wohnbau forciert werden soll. In Teilen der ÖVP wird zu diesem Zweck etwa wieder die Schaffung einer eigenen gemeinnützigen Verwertungsgesellschaft diskutiert; schon unter Schwarz-Blau I war das geplant, wurde dann aber doch nicht umgesetzt. Eine solche Gesellschaft soll sich gezielt um den Verkauf von Kaufoptionswohnungen an Mieter kümmern.

Andere Lösungen wären Erleichterungen bei den Voraussetzungen für die Kaufoption – und damit wären wir wieder beim Wohnrecht. Im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) sind derzeit nämlich etwa Wohnungen in Anlagen, die auf Baurechtsgründen entstanden sind, von der Kaufoption ausgenommen. Auch bei den Eigenmitteln, die ein Mieter beim Bezug aufbringen muss, gibt es eine Mindesthöhe. Diese könnte entfallen oder niedriger festgesetzt werden.

FPÖ hat Mietrechts-Reformpapier

Was das Mietrechtsgesetz (MRG) betrifft, hat die FPÖ im Frühjahr ein paar Pflöcke eingeschlagen, konkret in Form eines Antrags an den 32. Bundesparteitag im März. Der Antrag für eine Mietrechtsreform, der dann einstimmig angenommen wurde, beinhaltet einige Punkte, bei denen die ÖVP wohl mitkann. "Zeitgemäße Wohnung, marktübliche Miete – unzeitgemäße Wohnung, regulierte Miete", so lautet der Grundsatz des blauen Vorschlags für eine Reform, die zumindest all jene Mietgegenstände betreffen soll, die derzeit entweder in den Voll- oder in den Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes fallen – im Wesentlichen also alle Wohneinheiten in Häusern mit mehr als zwei Einheiten (also keine Einfamilienhäuser).

Mietobjekte, die in einem solchen "zeitgemäßen" baulichen Zustand und nicht älter als 25 Jahre alt sind, sollen frei vermietet werden können. Die Miete älterer Objekte soll zwar grundsätzlich gedeckelt sein, allerdings sollen Vermieter die Möglichkeit haben, ältere Objekte in einen "zeitgemäßen Zustand" zu bringen und dann neuerlich 25 Jahre lang marktüblich zu vermieten. Den von der ÖVP stets geforderten "Investitionsanreizen" im Mietrecht käme das wohl entgegen, auch wenn die ÖVP einen solchen "Korridor" bisher abgelehnt hat.

Zwölf Monate mietfrei

Mehr auf Anreize als auf Verbote setzt die FPÖ auch bei den Befristungen: Sie will die Mindestbefristungsdauer auf zwei Jahre (statt drei) reduzieren, dafür sollen Mieter bei einer Kündigung durch den Vermieter zwölf Monate mietfreie Zeit bekommen, außerdem sollen Mieter auch schon früher als die derzeit geltende Ein-Jahres-Frist aus einem Mietvertrag einseitig wieder aussteigen können (dann allerdings ohne mietfreie Zeit).

Mit Vorschlägen wie diesen wird die FPÖ also in etwaige Wohnrechtsverhandlungen gehen. Man darf gespannt sein. (Martin Putschögl, 15.11.2017)