Berlin – Die Fluggesellschaft Kuwait Airways muss keine israelische Staatsangehörigen befördern. Das entschied ein deutsches Gericht am Donnerstag. Die Richter am Landgericht Frankfurt wiesen damit die Klage eines Passagiers gegen Kuwait Airways auf Beförderung und Entschädigung wegen Diskriminierung zurück.

Der Kläger hatte einen Flug von Frankfurt nach Bangkok mit Zwischenlandung in Kuwait gebucht. Als die Gesellschaft von seiner israelischen Staatsangehörigkeit erfuhr, stornierte sie den Flug und berief sich auf ein Gesetz aus dem Jahr 1964, das Vereinbarungen mit israelischen Staatsbürgern verbietet. Der Ölstaat in der Golfregion erkennt Israel nicht an.

Gesetzesverstoß nicht zumutbar

Es sei der Fluggesellschaft nicht zumutbar, "einen Vertrag zu erfüllen, wenn sie damit einen Gesetzesverstoß nach den Regeln ihres eigenen Staates begehe und sie deswegen damit rechnen müsse, dort bestraft zu werden", hieß es in der Entscheidung des Frankfurter Gerichts.

Das deutsche Gericht habe dabei nicht darüber zu entscheiden, ob das kuwaitische Gesetz sinnvoll sei und nach den Bestimmungen der deutschen und europäischen Rechtsordnung Bestand haben könne.

Abgewiesen wurde auch die Klage nach einer nicht näher präzisierten Entschädigung. Das Antidiskriminierungsgesetz gelte nur bei einer Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft oder der Religion, nicht aber wegen einer bestimmten Staatsangehörigkeit. (APA, 16.11.2017)