Der Arzt wurde Ende September vom Vorwurf, seine vier Kinder jahrelang gequält zu haben, nicht rechtskräftig freigesprochen.

Foto: APA/ERWIN SCHERIAU

Graz – Im Fall jenes steirischen Arztes, der vom Vorwurf, seine Kinder gequält zu haben, freigesprochen worden ist, liegt nun die Urteilsbegründung vor. Darin wird unter anderem das optische Erscheinungsbild von Zeugen bewertet, berichtete das "Profil". Die Staatsanwaltschaft hat noch nicht entschieden, ob sie gegen das Urteil berufen wird, hieß es am Dienstag auf APA-Anfrage.

Ex-Frau ist laut Urteil "überladene Person"

Der Arzt wurde am 29. September vom Vorwurf, seine vier Kinder jahrelang gequält zu haben, nicht rechtskräftig freigesprochen. Die Urteilsbegründung liegt auch der APA vor und beschäftigt sich unter anderem mit der Optik der Zeugen. So heißt es darin über eine der Töchter: "Offensichtlich legt sie auf Kleidung, dem Anlass entsprechend, keinen Wert. Sie ist, was den Körperschmuck betrifft, in keiner Weise als konservativ zu bezeichnen." Auch die Piercings finden Erwähnung, ebenso der "extravagante Kleidungsstil" der Ex-Frau des Mannes, die den Eindruck einer "überladenen Person" gemacht habe.

Die Kinder haben mittlerweile zwei Sachverhaltsdarstellungen bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingebracht, in denen sie etwa die Verhandlungsführung von Richter Andreas Rom und die Vorgehensweise von Staatsanwalt Christian Kroschl kritisieren. In beiden Fällen wurde eine Anfangsverdachtsprüfung eingeleitet, die abklären soll, ob ein Ermittlungsverfahren durchgeführt wird.

"Menschenverachtende Urteilsbegründung"

Seitens der Kinder hieß es am Dienstag: "Wir hatten uns Gerechtigkeit und Unabhängigkeit von diesem Verfahren erhofft. Bekommen haben wir eine zutiefst beleidigende, inhaltlich falsche und menschenverachtende Urteilsbegründung vom Richter. Hätte es noch eines weiteren Beweises dafür bedurft, dass wir aufgrund des prominenten Namens unseres Vaters kein rechtsstaatliches Verfahren erwarten können, ist er hiermit eindrücklich erbracht. Schon bei der Hauptverhandlung ist uns schmerzlich klargeworden, dass wir von Richter Rom nichts zu erwarten haben. Er hätte wenigstens noch den Anstand und die Professionalität zeigen sollen, sich für befangen zu erklären." (APA, 21.11.2017)