Wien – Kein Urteil hat es am Dienstag am Wiener Landesgericht für Strafsachen im Prozess gegen einen 28-jährigen Mann gegeben, der am 16. April 2017 in Brigittenau einen 26-Jährigen auf offener Straße mit einem Kopfschuss vorsätzlich getötet haben soll. Die drei Berufsrichter setzten den Wahrspruch wegen Irrtums der Geschworenen aus.

Die acht Laienrichter hatten am Ende ihrer Beratung die Mordanklage einstimmig verworfen. Ebenso einhellig verneinten die Geschworenen sämtliche Eventualfragen, die sie für diesen Fall abzuarbeiten hatten. Diese bezogen sich unter anderem auf Körperverletzung mit tödlichem Ausgang und fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen und inkludierten jeweils auch eine Notwehr- bzw. Notwehrüberschreitung-Variante.

Die Geschworenen gingen davon aus, dass der Angeklagte nicht der Schütze war, der Igor T. zu Tode brachte. Diese Entscheidung akzeptierten die drei Berufsrichter nicht. "Wir sind übereinstimmend zur Überzeugung gelangt, dass die Geschworenen geirrt haben", gab der Vorsitzende Georg Olschak bekannt.

Der Angeklagte bleibt bis auf Weiteres in U-Haft. Einem Enthaftungsantrag von Verteidiger Werner Tomanek wurde nicht stattgegeben. Der dringende Tatverdacht sei weiterhin gegeben, begründete Richter Georg Olschak.

Der ausgesetzte Wahrspruch hat zur Folge, dass die Verhandlung nach einer Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof (OGH) vor einem völlig neu zusammen gesetzten Schwurgericht wiederholt werden muss. Die Neudurchführung wird mit Sicherheit erst im kommenden Jahr stattfinden. (APA, red, 21.11.2017)