Aslan zum Standard: "Da die Klage der Stadt Wien das Gutachten inkludiert, brauche ich etwas Zeit, um mich ordentlich beraten zu lassen."

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Wien – Der Prüfbericht der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (OeAWI) zur umstrittenen Kindergartenstudie des islamischen Religionspädagogen Ednan Aslan wird nun doch noch nicht öffentlich gemacht. Eigentlich wollte die Uni Wien das Gutachten am Freitag auf ihrer Website publizieren – Voraussetzung war die Zustimmung Aslans. Dieser hat sie nun kurzfristig zurückgezogen, sagt eine Sprecherin dem STANDARD. Der Grund sei, dass eine Klage gegen Aslan vorliege und sein Rechtsbeistand von einer Veröffentlichung abgeraten hatte.

Auf ihrer Homepage teilte die Uni Wien Donnerstagabend mit, dass Aslan seine Zustimmung zur Veröffentlichung "bis auf weiteres zurückzieht". Und weiter: "Zur Wahrung seiner rechtlichen Interessen wurde dem Studienautor von seiner Rechtsvertretung empfohlen, die Zustimmung zur Veröffentlichung bis auf weiteres zurückzuziehen", heißt es in der Mitteilung.

Aslan selbst sagte Donnerstagabend zum STANDARD: "Da die Klage der Stadt Wien das Gutachten inkludiert, brauche ich etwas Zeit, um mich ordentlich beraten zu lassen, was die Konsequenzen für den Prozess sind, wenn wir den Prüfbericht veröffentlichen. Warten wir ab, was daraus wird."

Aslan steht weiterhin zu Veröffentlichung

Er stehe nach wie vor zu seiner Zustimmung zu einer Veröffentlichung. Diese werde auf jeden Fall stattfinden: "Ich glaube nicht, dass wir damit bis zum Ende des Prozesses warten." Er werde, wie in einem STANDARD-Interview angekündigt, "eine kleine Einleitung voranstellen, wie wir so weit gekommen sind. Aber ich werde nichts zum Inhalt sagen, weil inhaltlich ist der Prüfbericht für mich okay."

Die Magistratsabteilung 11 (Jugend und Familie) hatte im August rechtliche Schritte wegen Verleumdung gegen Aslan angekündigt, weil dieser der Abteilung die Manipulation von Aktenvermerken vorgeworfen hatte.

Klage der Stadt Wien habe nichts mit Studie zu tun

Am 10. Oktober wurde die Klage der Stadt auf Widerruf der Aussagen dann auch vor Gericht eingebracht, "das war einen Monat vor der Pressekonferenz der Uni Wien", hieß es Donnerstagabend auf Anfrage des STANDARD. "Unsere Klage hat nichts mit der Studie zu tun, es geht dabei lediglich um die teils strafrechtlich relevanten Aussagen, die Herr Aslan über unsere Mitarbeiter getätigt hat", sagte Josef Hiebl, Jurist der MA 11. Allerdings sei es dem Gericht nicht gelungen, die Klage Aslan zuzustellen. Nach drei Versuchen habe die MA 11 am 13. November die Benachrichtigung erhalten, dass die Klage angekommen sei.

Die OeAWI war von der Uni Wien beauftragt worden, die vom Integrationsministerium in Auftrag gegebene und finanzierte "Pilotstudie" zu islamischen Kindergärten und -gruppen zu prüfen. Der Grund waren Vorwürfe, die Studie entspreche nicht den "Standards der guten wissenschaftlichen Praxis", und der Verdacht, dass die Studie im Integrationsministerium umgeschrieben beziehungsweise inhaltlich zugespitzt wurde. Aslan hatte dies stets bestritten.

Kein Fehlverhalten, aber Mängel

Vor rund zwei Wochen hatte der Rektor der Uni Wien, Heinz Engl, die Ergebnisse der externen Prüfung der OeAWI-Kommission unter der Leitung von Stephan Rixen (Universität Bayreuth) präsentiert. Demnach könne Aslan im juristischen Sinn kein wissenschaftliches Fehlverhalten vorgeworfen werden, die Studie weise aber Mängel auf.

Die Uni Wien hatte angekündigt, die 32 Seiten starke Expertise, die auf mehreren externen Gutachten fußt, zu veröffentlichen, sofern der Studienautor zustimmt. "Die Einholung der Zustimmung erfolgt deshalb, weil der konkrete Sachverhalt im Spannungsfeld zwischen einem öffentlichen Informationsinteresse einerseits und dem von der Universität Wien als Arbeitgeberin zu beachtenden Persönlichkeitsschutz eines Mitarbeiters andererseits liegt", heißt es nun seitens der Uni. (Oona Kroisleitner, Lisa Nimmervoll, 23.11.2017)