Eduard L. auf der Anklagebank vor Richter Andreas Rom in Graz.

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Graz – Ende September wurde der steirische Arzt Eduard L., dem seine vier Kinder jahrelanges psychisches und körperliches Quälen vorwerfen, freigesprochen. Das nicht rechtskräftige Urteil sorgt weiter für Aufregung. Auch in Justizkreisen wundert man sich über Details aus der 36-seitigen Urteilsbegründung, die dem Standard vorliegt.

Darin beschreibt Richter Andreas Rom besonders eingehend, warum der Angeklagte glaubwürdig, seine Ex-Frau und die gemeinsamen, heute erwachsenen Kinder aber völlig unglaubwürdig seien. "Jeder Richter hat die Freiheit, sein Urteil so zu begründen, wie er es möchte", sagt die Gerichtssprecherin Barbara Schwarz dem Standard, "die Grenze ist das Strafrecht, das ist in der Verfassung verankert". Die Staatsanwaltschaft meldete Berufung an, noch ist aber nicht entschieden, ob diese ausgeführt wird. Man habe bis 15. Dezember Zeit, so die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage.

Kein Verständnis bei Brandstetter

SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim brachte eine parlamentarische Anfrage bei Justizminister Wolfgang Brandstetter ein, die am Freitag beantwortet wurde. Jarolim zeigte unter anderem Bedenken wegen "seltsamer Ermittlungspraktiken" und "versuchter Einflussnahmen politischer Akteure auf zumindest einen Sachverständigen" und wollte wissen, ob der Justizminister die "Einrichtung eines Ethikrates" überlege. Denn der Bruder des Angeklagten ist ein hochrangiger ÖVP-Politiker und die Kinder des Arztes fürchten Einflussnahme aus der Politik.

Brandstetter zeigt in seiner Beantwortung aber keinerlei Verständnis für diese Bedenken und begründet die SPÖ-Anfrage mit der "Vorwahlzeit". Die Vorwürfe entbehrten "jeglicher sachlicher Grundlage", so Brandstetter in der Beantwortung. Der Verdacht einer politischen Einflussnahme konnte "nicht erhärtet werden".

Christliche Werte und Kicks

In der umstrittenen Urteilsbegründung räumt Richter Rom zwar der gesamten Familie psychische Probleme ein, doch sei L., etwa "was sein spirituelles Wesen betrifft, äußerst sakral im Sinne der katholischen Kirche eingestellt, mit diesen christlichen Werten vertraut und bemüht, dies nach außen in Erscheinung zu bringen, indem er sonntags immer den Gottesdienst besucht". Während seiner aufrechten Ehe erhielt der Arzt aber "offensichtlich zu wenig Aufmerksamkeit, sodass er diesen sexuellen Kick außerehelich ausleben musste", heißt es in der Urteilsbegründung wörtlich.

Die Ex-Gattin wird als "überladene Person" mit "extravagantem Kleidungsstil" beschrieben, sie und die Kinder hätten es auf das Geld des Angeklagten abgesehen, während der Familienvater ein Konservativer sei. "Konservativ" sei, so betont der Richter, "nicht als negativ aufzufassen, sondern dahingehend auszulegen", dass er unter anderem mit aktuellen gesellschaftlichen Werten wie "Völlerei" nicht klarkam und seine Kinder "zu Fleiß, Sparsamkeit und Ehrlichkeit" erziehen wollte.

Zu einer der Töchter hält Rom fest, dass sie Männerbekanntschaften mit nach Hause nahm, sich mit einem Suchtkranken einließ, aber bemüht gewesen sei, "sich als braver Engel darzustellen, was sie jedoch auf keinen Fall war oder ist".

Nicht gehörte Zeuginnen

Wie der Standard berichtete, haben die Kinder ohne ihre Anwältin, die davon abriet, sowohl Richter als auch Staatsanwalt wegen Amtsmissbrauch bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft angezeigt. Sie kritisieren vor allem, dass einige Beweismittel und mehrere Zeugen nicht zugelassen wurden. Etwa eine Praxismitarbeiterin, die aussagte, der Arzt habe sie angehalten, das Suchtbuch der Ordination zu fälschen, oder die Haushälterin der Familie, die ausgesagt habe, sie habe nichts für die Kinder kochen dürfen. Interessant dabei: In der Urteilsbegründung schreibt Rom das Gegenteil, nämlich dass die Aussage einer Tochter, es sei nichts zu essen da gewesen, falsch gewesen wäre, weil "es eine Haushälterin gab, die jeden Tag zu kochen hatte und dies auch tat". (Colette M. Schmidt, 24.11.2017)