Wien – Das Oberlandesgericht Wien hat die erstinstanzliche Entscheidung des Wiener Landesgerichts für Zivilrechtssachen im Streit um den Nachlass von Franz West bestätigt: Die von dem Künstler kurz vor seinem Tod im Juli 2012 verfügte Privatstiftung muss die rund 1.300 derzeit in einem Wiener Depot gelagerten Kunstwerke aus ihrem Besitz an die Erben retournieren.

Das erstinstanzliche Urteil hatte im Juni entschieden, dass die von Franz West gewollte Übertragung der Kunstwerke wegen formalen Fehlern rechtlich unwirksam sei. Dieser Beurteilung hat sich gestern, Dienstag, das Oberlandesgericht angeschlossen und eine ordentliche Revision an den OGH nicht zugelassen.

"Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass auch für das Oberlandesgericht Wien die formale Sicht bei der Widmung durch Franz West und deren Annahme durch die früheren Stiftungsvorstände mehr wiegt als der evidente und gerichtlich festgestellte Willen von Franz West", erklärt der 2016 vom Handelsgericht Wien bestellte Stiftungsvorstand Stephan Frotz in einer Aussendung.

Der Stiftungsvorstand habe nun sehr sorgfältig zu prüfen, wie es mit der Stiftung weitergehen könne: "Franz West wollte mit seiner Stiftung seinen künstlerischen Nachlass einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen. Das ist nun nicht mehr sichergestellt." Die weitere Zukunft der Stiftung sei damit unklar, "die Konsequenzen könnten bis zu einer Insolvenz der Stiftung führen", so Frotz.

Franz West hatte in seinem Testament seine vier Jahre später verstorbene Ehefrau Tamar sowie die beiden gemeinsamen Kinder (geboren 2008 und 2009) als Erben eingesetzt. (APA, 29.11.2017)