Wien – Manchmal wird's auch kompliziert, wenn alles so bleibt, wie es ist. Jüngster Fall: die an Pannen reiche Causa Buwog / Terminal Tower. Da hält der Richtersenat unter seiner Vorsitzenden Marion Hohenecker am geplanten Verhandlungsbeginn fest, der Termin am 12. Dezember, 9.30 Uhr werde "nicht verschoben", gab das Straflandesgericht Wien am Donnerstag per Aussendung bekannt.

Der Prozess gegen Exfinanzminister Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Angeklagte wird also wie von Hohenecker ausgeschrieben starten – aber nur aus jetziger Sicht. Denn ganz fix ist das noch immer nicht.

Causa Villa Esmara

Am Nachmittag des 11. Dezember entscheidet nämlich, wie berichtet, der Oberste Gerichtshof (OGH) eine Rechtsfrage bezüglich Gerichtszuständigkeiten rund um die Causa Villa Esmara. In der Sache ist einer der Angeklagten Karl Petrikovics, der Ex-Immofinanzchef ist zudem Buwog-Angeklagter. Die Antwort des OGH könnte bewirken, dass Hohenecker und ihr Senat doch nicht für die Buwog zuständig sind.

Sollte der OGH so entscheiden, wie die Generalprokuratur in der von ihr vorgelegten Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes (" Wahrungsbeschwerde") argumentiert, wäre Hohenecker (höchstwahrscheinlich) raus.

Und sollte es so weit kommen, muss ein neuer Richtersenat samt neuen Schöffen gesucht werden, was angesichts des Umfangs der Causa Buwog eine monatelange Verfahrensverzögerung zur Folge hätte. Das Verfahren ist seit mehr als acht Jahren anhängig.

Termin retten

Dass Hohenecker den ersten Termin trotz offener OGH-Entscheidung nicht abberaumt hat (weitere Verhandlungen bis 1. März sind fixiert), lässt nicht nur involvierte Verteidiger den Kopf schütteln. Die Justiz wolle den Termin "unbedingt retten, die Ungewissheit bis zum letzten Augenblick" sei Angeklagten wie Anwälten "nicht zumutbar". Von "Frotzelei" spricht ein Anwalt, der lieber ungenannt bleiben möchte.

Allerdings sorgt das Festhalten des Buwog-Senats am Termin auch im Justizministerium für hochgezogene Augenbrauen. Das Vorgehen mache dort "nicht sehr glücklich, das könnte so interpretiert werden, als halte man die Entscheidung des OGH nicht für sehr wichtig", erklärt ein mit der Sache Befasster.

Kurzfristige Absage möglich

Ein Vorwurf, der im Landl, wie Wiener das Landesgericht für Strafsachen gern nennen, strikt zurückgewiesen wird. "Selbstverständlich fühlt sich der Richtersenat von Hohenecker zuständig, denn das ist er gemäß der jetzigen Rechtslage auch", erklärt der Präsident des Straflandesgerichts, Friedrich Forsthuber, auf Anfrage des STANDARD. Und was, wenn der OGH die Sache doch umstößt? Forsthuber gelassen: "Im Worst Case, also wenn der OGH zur Rechtsansicht gelangt, dass für die Buwog doch eine andere Zuständigkeit besteht, dann wird die Verhandlung vom 12. Dezember am 11. Dezember eben abberaumt."

Auf die Frage, warum das alles so kurz vor Hauptverhandlungsbeginn ausbricht, haben alle Involvierten eine Antwort. Die Generalprokuratur, die die offene Rechtsfrage von sich aus zum OGH gebracht hat, erklärt, dass man nicht früher auf das Problem aufmerksam gemacht wurde. Zuvor hatte ja ein Anwalt den Verfassungsgerichtshof mit der Zuständigkeitsfrage befasst. Die Justiz hatte gehofft, dass die Verfassungsrichter eine inhaltliche Klärung vornehmen – das geschah aber nicht. Und der OGH hat laut Justiz sehr rasch reagiert – und binnen zweier Wochen einen Gerichtstag ausgeschrieben. (gra, 30.11.2017)