37 Studienfelder waren laut Rechnungshofprüfung überlastet.

Foto: imago/Liesa Johannssen/photothek.net

Wien – Der Rechnungshof plädiert beim Universitätszugang für einen "stärkeren Zusammenhang zur Überlastungssituation". Für ihn ist es etwa "nicht nachvollziehbar, dass bspw. für Rechtswissenschaften die Einführung von Zugangsregelungen nicht angedacht war, obwohl diese an allen sechs Universitäten mit juridischen Fakultäten überlastet waren", heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Bericht. Das Kontrollgremium empfiehlt außerdem eine Neuregelung für allgemeine Studiengebühren anzudenken.

Der Rechnungshof prüfte von November 2015 bis April 2016 den österreichischen Hochschulraum mit seinen öffentlichen und privaten Unis, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen. Unter anderem nahm er sich dazu den gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplan vor, der an jeder Uni für das Studienjahr 2013/14 Über- und Unterkapazitäten nach Fächergruppen auflistet. Österreichweit gab es demnach 61 Studienfelder, wobei 37 überlastet waren, 20 noch freie Kapazitäten hatten und vier gerade ausgelastet waren.

Umgehungsfächer miteinbeziehen

Ein weiteres Ergebnis: "Ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Überlastungssituation und geplanten Zugangsregelungen bestand in Österreich nicht." Dementsprechend empfahl der Rechnungshof dem Wissenschaftsministerium, "hinsichtlich der Regelung des Zugangs zu Studien an Universitäten einen stärkeren Zusammenhang zur Überlastungssituation herzustellen und Umgehungsfächer in die Überlegungen miteinzubeziehen". Das hat das Ministerium zwar mittlerweile gemacht und heuer eine Neuregelung des Zugangs im Rahmen der Einführung einer Studienplatzfinanzierung vorgeschlagen – realisiert wurde diese jedoch noch nicht.

Für allgemeine Studiengebühren

Einmal mehr lässt der Rechnungshof mehr oder weniger direkt eine Präferenz für allgemeine Studiengebühren durchblicken. Unter Verweis auf einen früheren Bericht hielt er fest, dass "sich mit der Einführung von Studienbeiträgen im Wintersemester 2001/2002 wesentliche Studien-/Erfolgsindikatoren positiv verändert hatten. Der Anteil der prüfungsaktiven Studierenden erhöhte sich, wogegen der Anteil der Studierenden, die keine Prüfungen im Studienjahr abgelegt hatten, sank; weiters zeigte sich bei ausgewählten Diplomstudien auch eine Verkürzung der durchschnittlichen Studiendauer. Ebenso stieg damals der Anteil jener Studierenden an, die einen Studienabschluss erreichten."

Dem Ministerium empfiehlt der Rechnungshof daher, "vor dem Hintergrund dieser bereits festgestellten positiven Auswirkungen, bei künftigen den Hochschulraum betreffenden Steuerungsentscheidungen auf eine Verbreiterung der Finanzierungsbasis Bedacht zu nehmen". Das Wissenschaftsressort zeigte sich auch durchaus offen: Zwar sei das Thema in der abgelaufenen Legislaturperiode nicht auf der politischen Agenda gestanden, für die Zukunft solle aber "(insbesondere aufgrund international erfolgreicher Systeme) eine Neuregelung angestrebt werden". (APA, 1.12.2017)