US-Präsident Donald Trump sorgt auch in Wirtschaftsfragen für Unruhe.

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Wien/Brüssel – Versuchen die USA Europa einen Teil seines Steuerkuchens zu entreißen? Mit dieser Frage werden sich ab Dienstag die EU-Finanzminister herumschlagen müssen. Die französische Regierung hat die in Brüssel tagende Ministerrunde darum ersucht, über die Auswirkungen der US-Steuerreform auf Europa zu beraten, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.

Sollten die Pläne in Washington wie geplant umgesetzt werden, könnte das "zu erheblichen Schwierigkeiten" in der EU führen, zitiert die Agentur eine anonyme französische Quelle. Die Union müsse dies den Amerikanern deutlich machen.

Sondersteuer für ausländische Firmen

Für Unruhe sorgen die US-Pläne, eine Sondersteuer für ausländische Unternehmen einzuführen. Derzeit gibt es zwei unterschiedliche Beschlüsse dazu in Senat und Repräsentantenhaus. In den kommenden Wochen müssen die Parlamentskammern sich auf einen Text einigen.

Der im Senat verabschiedete Gesetzestext gilt als weniger problematisch aus europäischer Perspektive. Die Senatoren wollen eine Steuer von zunächst zehn, dann 12,5 Prozent auf unternehmensinterne Zahlungen einheben, die aus den USA hinausgehen. Dabei geht es um die Kosten, die eine Konzerntochter der anderen für die Nutzung von Markenrechten verrechnet. Häufig dienen solche Zahlungen Konzernen dazu, ihre Gewinne von einem Land in ein anderes zu verschieben, um ihre Steuerlast zu senken.

Geldflüsse in Steueroasen

Die Sondersteuer gilt nur für Konzerne, die mehr als eine halbe Milliarde Dollar in den USA umsetzen. Betroffen wäre also nur eine Handvoll österreichischer Unternehmen. Im Ausland bezahlte Steuern dürfen angerechnet werden. Die Regel zielt also primär auf Geldflüsse in Steueroasen ab. Laut dem US-Steuerexperten John Harrington könnten aber für europäische Unternehmen sehr wohl zusätzliche Kosten anfallen. Denn die Regeln zur Anrechnung von im Ausland bezahlten Steuern seien vage. Die Finanz in den USA könnte im Ausland geleistete Steuern also in der Praxis nur teilweise anerkennen.

Als nachteiliger für europäische Unternehmen gilt der Plan des Repräsentantenhauses. Dort ist eine Sondersteuer von 20 Prozent vorgesehen. Diese soll auch auf konzerninterne Zahlungen erhoben werden, wobei auch der Einkauf von Waren erfasst ist. Ausländische Unternehmen können diese Steuer vermeiden, indem sie ihre Umsätze in den USA einer US-Gesellschaft zurechnen. Dann fällt für sie die klassische Gewinnsteuer im Land an, im Ausland bezahlte Abgaben dürfen angerechnet werden. Laut dem Experten Harrington stellt sich aber auch hier das Problem, dass unklar ist, wie weit diese Anrechenbarkeit in der Praxis gehen wird. (szi, 5.12.2017)