Das Mi Pad darf in der EU nicht Mi Pad heißen.

Grafik: Xiaomi

Apple hat vor dem EU-Gericht einen Markenstreit mit dem chinesischen Konkurrenzunternehmen Xiaomi gewonnen. Die Luxemburger Richter entschieden am Dienstag, dass Xiaomi seine für Tabletcomputer genutzte Bezeichnung Mi Pad nicht als Unionsmarke eintragen darf. Das Wortzeichen sei der älteren Apple-Marke iPad zu ähnlich, was zu einer Verwechslungsgefahr führen könne, hieß es zur Begründung.

Konsequenzen

Auf Grundlage des Urteils könnte Apple nun von Xiaomi verlangen, den Verkauf von Tabletcomputern unter dem Namen Mi Pad einzustellen. Wenn sich das chinesische Unternehmen weigert, könnte Apple vor ein Markengericht ziehen.

Mit dem Urteil vom Dienstag bestätigte das EU-Gericht eine Entscheidung des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Euipo). Dieses hatte einem Widerspruch Apples gegen die Markeneintragung bereits 2016 stattgegeben. (APA, 5.12.2017)