Auftritt Karl Heinz Grasser als Auskunftsperson vor dem Untersuchungssaschuss im Parlament,

Foto: Matthias Cremer

Aufgrund einer kompliziert zu erklärenden, aber wohl sinnvollen Maßnahme der Generalprokuratur ist es möglich, dass der endlich für 12. Dezember angesetzte Prozess gegen Karl-Heinz Grasser und (viele) andere einen Tag vorher abgesetzt und um viele, viele Monate verschoben wird.

Parallel dazu fahren die Verteidiger von Grasser eine Strategie der Delegitimierung, indem sie a) Befangenheitsanträge gegen die Richterin einbringen und b) KHG als Opfer einer vorverurteilenden Berichterstattung darstellen. Sie haben sich dazu einen deutschen Medienanwalt geholt, der die ganz große Einschüchterungskeule schwingt: Er habe die Berichterstattung seit 2009 überprüft und eine Fülle von "Falschbehauptungen und Unterschlagung von Fakten" festgestellt.

Fest steht, dass es in seriösen Medien eine seriöse Berichterstattung über den Verdacht gegeben hat, dass Grasser und Freunde bei Privatisierungsvorgängen "mitgeschnitten" haben (es gilt die Unschuldsvermutung). Fest steht, dass es sehr lange gebraucht hat, bis der Fall zur Gerichtsreife gelangte – was teils an Fehlern der Justiz, teils am Widerwillen von Steueroasenstaaten und auch an der Einspruchstaktik der Verteidigung lag.

Was die Verteidigung von Grasser da tut, ist das, was sie den Medien vorwirft: Stimmung machen. Den eigenen Klienten als Opfer darzustellen ist zulässig, aber sollte als das gesehen werden, was es ist. (Hans Rauscher, 6.12.2017)