Der von Karl-Heinz Grasser eingebrachte Befangenheitsantrag gegen Buwog-Strafrichterin Marion Hohenecker ist am Donnerstag abgelehnt worden. Das gab das Oberlandesgericht Wien bekannt. Grasser hatte die Richterin, die am kommenden Dienstag das Buwog-Verfahren eröffnen soll, wegen Aussagen von Hoheneckers Ehemann Manfred für voreingenommen erachtet. Dieser hatte auf Twitter mehrere Kommentare in Bezug auf den Ex-Finanzminister abgegeben.

Doch das Gericht hält den Einwand für unberechtigt. Aus Kommentaren des Ehegatten könnten keinesfalls Rückschlüsse auf Haltung und Ansichten der Richterin gezogen werden, heißt es in einer Aussendung. Gegen die Entscheidung des Gerichtspräsidenten ist kein selbstständiges Rechtsmittel zuläassen. (red, 7.12.2017)