Schleswig/Essen – Im Machtkampf beim Handelskonzern Aldi Nord ist ein juristischer Schlussstrich gezogen worden. Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht hat am Donnerstag das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und entschieden, dass es rechtens sei, den Einfluss von Familienerben bei dem Diskonter zu beschränken. Dagegen hatten die Frau und Kinder des 2012 verstorbenen Firmenerben Berthold Albrecht geklagt.

Nach dem OVG-Urteil ist eine Satzungsänderung bei einer Familienstiftung, die rund ein Fünftel der Anteile an dem Diskonterriesen hält, rechtens. Durch die Änderung war nach dem Tod von Gründersohn Berthold Albrecht der Einfluss seiner Familie in der Stiftung eingeschränkt worden.

Drei Familienstiftungen

Die Satzungsänderung war auch vom Kreis Rendsburg-Eckernförde als Stiftungsaufsicht akzeptiert worden. Doch die Erben Bertholds klagten dagegen. Das Verwaltungsgericht gab ihnen aus formalen Gründen Recht.

Das OVG hingegen sagte, die Vorinstanz habe zu Unrecht die Unzulässigkeit der Satzungsänderung festgestellt. Die Revision ist nicht zugelassen.

Aldi Nord ist auf drei Familienstiftungen – benannt nach den Aposteln Lukas, Markus und Jakobus – aufgeteilt, die ihren Sitz alle in der schleswig-holsteinischen Provinz haben. (APA, 7.12.2017)