Fast drei Viertel aller Gärten befinden sich in den Innenstadtbezirken.

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Wien – Wind und Wetter können die Wiener nicht von ihrem Wirtshaus fernhalten – und auch nicht aus dem Schanigarten. Diese Woche wurde in der Hauptstadt die volle Saison der Winterschanigärten eröffnet. Einen kleinen Vorgeschmack konnten sich die Wirte schon vergangenen Jänner holen, nachdem die neue Regelung mit Anfang 2017 in Kraft trat.

Insgesamt 194 Wirte erhielten heuer eine Genehmigung für einen kleinen Außenbereich. Sie konnten aus drei Varianten, die den Gastronomen im Winter zur Verfügung stehen, wählen. Eine Bewilligung brauchen die Wirte nur, wenn sie einen kleinen Gastgarten entlang der Hausmauer errichten wollen.

Eine spezielle Regelung ist für Gastronomen in Fußgängerzonen vorgesehen: Dort kann auf zehn Prozent, maximal zwölf Quadratmetern der Freifläche, auf der im Sommer Lokalbetrieb herrscht, ein Winterschanigarten aufgestellt werden. Für die dritte Variante, die nur Stehtische an den Seiten des Lokaleingangs vorsieht, muss lediglich gemeldet werden.

76 Gärten im Ersten

Der Großteil der Schanigärten dürfte im Winter jedoch vor allem Touristen und Weihnachtseinkäufer erfreuen. Denn 76 der Schanigärten befinden sich in der Inneren Stadt, 17 in der Leopoldstadt und weitere 15 wurden in Wien-Neubau aufgestellt. Fast drei Viertel aller Gärten befinden sich in den Innenstadtbezirken.

Keinen einzigen Schanigarten gibt es bei frostigten Temperaturen hingegen im 13., 17. und im 22. Bezirk. Allerdings, so heißt es aus dem Büro der zuständigen Finanzstadträtin Renate Brauner, dürfte das Interesse in den Außenbezirken aufgrund der Vielzahl an vollwertigen Gastgärten geringer sein.

Höhere Tarife seit 2017

Im Zuge des Gesetzesbeschlusses zur Winteröffnung, der im Jahr 2016 fiel, wurden auch die Tarife für alle Schanigärten erhöht. In Zone eins, in die etwa die Kärntner Straße oder die Mariahilfer Straße fallen, sind seither 20 Euro pro Quadratmeter und Monat zu zahlen. Bisher waren es in den Top-Lagen 7,50 Euro. In Zone zwei, in diese fallen ausgewählte Geschäftsstraßen oder auch der Ring, sind zehn Euro festgelegt, im restlichen Stadtgebiet zwei Euro. (Oona Kroisleitner, 10.12.2017)