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Im Visier der prominenten Buwog-Angeklagten: Richterin Marion Hohenecker.

Foto: picturedesk / APA / Herbert Neubauer

Geldkoffer, deren Inhalt zur Beeinflussung einer Ausschreibung verwendet wurde, sind ihr nichts Neues. Auch nicht Scheinrechnungen von Lobbyisten und deren Verwendung im Rahmen von Korruption oder Vertuschungspotenzial rückdatierter Verträge. Wovon Rüstungslobbyist H.-W. R. ein Liedchen singen kann. Ihn hat Strafrichterin Marion Hohenecker 2013 unter anderem wegen Korruption bei Deals des finnischen Rüstungskonzerns Patria zu einer Haftstrafe verdonnert.

Geldkoffer, Scheinrechnungen, Verträge, Bestechungsvorwürfe sind auch der Stoff, aus dem jene Causa ist, mit der sich Hohenecker unter den Augen der gesamten Republik beschäftigen wird. So der Oberste Gerichtshof die (von etlichen Angeklagten bekämpfte) Zuständigkeit für die Causa Buwog nicht in letzter Minute verändert, werden Exfinanzminister Karl-Heinz Grasser und Co am Dienstag erstmals vor Hohenecker auf der Anklagebank Platz nehmen.

Sie sitzen dann einer Frau gegenüber, die 2010 einen Posten in der Staatsanwaltschaft Wien antrat und 2011 als Richterin ins Straflandesgericht wechselte, zuständig auch für Wirtschaftscausen. Sie urteilte einen alten Einbrecherkönig ab (nicht ohne sich eine Widmung für das von ihm geschriebene Buch zu holen), verhandelte "kleine" Causen – und bedeutende.

Ihr verdanken ein Tiroler Immobilienunternehmer mit besten Connections überall hin und dessen Steuerberater eine Verurteilung wegen versuchter verbotener Intervention. Und die mäßig reputierliche Zuschreibung der Richterin, einen "Musterfall von Korruption" abgeliefert zu haben. Ihr verdankt Ex-FPÖ-Politiker Peter Westenthaler einen Schuldspruch im Bundesliga-Verfahren.

Gut davon kamen die Angeklagten im (erst nach 14 Jahren beendeten) Yline-Verfahren: Freisprüche. Freundlich im Umgang, hart in der Sache ist Hohenecker, was sie im Gerichtssaal einmal mit den Worten "Schmäh führen tun wir hier nicht" klarstellte.

Verheiratet ist die Juristin mit dem Korneuburger Strafrichter Manfred H., 51. Dessen Twitter-Beiträgen hat sie zu verdanken, dass Grasser und Co sie als befangen ablehnen. Ein Vorwurf, den die Richterin in ihrer internen Stellungnahme bestritt: Sie lasse sich bei ihrer Arbeit "sicher nicht von der Meinung und dem Zuruf Außenstehender leiten, auch nicht von Personen aus meinem privaten Umfeld". Die Tweets ihres Mannes habe sie nicht gekannt. (Renate Graber, 10.12.2017)