Graz – Eine einzige illegale österreichisch-türkische Doppelstaatsbürgerschaft ist nach einer im Mai von der FPÖ vorgelegten Liste möglicher "Scheinstaatsbürger" in der Steiermark aufgeflogen. Insgesamt wurde 129 Feststellungsverfahren eingeleitet, schilderte Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (ÖVP) am Dienstag in einer Anfragebeantwortung im Landtag. In 15 Fällen wurden die Verfahren eingestellt.

Vier weitere Verfahren stünden kurz vor dem Abschluss, so Schützenhöfer. Bei einem davon handelt es sich offenbar tatsächlich um eine illegale Doppelstaatsbürgerschaft, berichtete die "Kleine Zeitung" am Dienstag. Die Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft stehe daher kurz bevor. Die drei anderen Fälle sollen Anfang 2018 entschieden werden.

Von den insgesamt etwa 96.000 Personen auf der "großen Liste" sollen bisher 194 Personen die Steiermark betreffen und bei ihnen wurde nachgewiesen, dass sie nach dem Erhalt der österreichischen Staatsbürgerschaft nachweislich vom türkischen Staatsverband ausgeschieden sind. Daher blieben noch die 129 Verdachtsfälle, bei denen Feststellungsverfahren eingeleitet wurden.

Die Erhebungen hätten in bisher 15 Fällen ergeben, dass die türkische Staatsangehörigkeit nicht wieder angenommen wurde, was ebenfalls durch die Vorlage entsprechender Urkunden nachgewiesen werden konnte. Diese Feststellungsverfahren wurden daher eingestellt. (APA, 12.12.2017)