Wien/Klagenfurt – Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass das Verfahren gegen den früheren Kärntner Landespolitiker Uwe Scheuch nicht wegen Amtsmissbrauchs, sondern wegen Untreue zu führen ist. Damit wird die Causa nun vor einem Einzelrichter des Landesgerichts Klagenfurt abzuhandeln sein.

Der OGH entschied über eine Nichtigkeitsbeschwerde der Generalprokuratur, die der "Wahrung des Gesetzes" dienen sollte. Mit der Beschwerde sollte – noch vor Durchführung der Hauptverhandlung in der Causa Scheuch – die grundsätzliche Rechtsfrage geklärt werden, ob missbräuchliche Weisungen auch dann ein Missbrauch der Amtsgewalt sein können, wenn sie in Angelegenheiten der Privatwirtschaftsverwaltung erteilt werden (was in der Causa Scheuch der Fall gewesen sein soll). Mit dem OGH-Entscheid über die Nichtigkeitsbeschwerde ist nun klargestellt, dass dies nicht der Fall ist.

Sechs überhöhte Rechnungen

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft Scheuch vor, einem Mitarbeiter seines Regierungsbüros die Weisung erteilt zu haben, sechs überhöhte Rechnungen als richtig zu bestätigen. Die den Rechnungen zugrunde liegenden Leistungen wurden laut WKStA aber nicht oder nur teilweise erbracht. Gestellt wurden die Rechnungen von zwei Printmedien-Unternehmen. Die auf Landeskosten angehäuften Guthaben bei diesen Firmen wurden laut Anklage für Scheuchs persönlichen Wahlkampf oder die Ausgaben seiner damaligen Partei BZÖ abgeschöpft. Laut Anklage sei dadurch ein Schaden von rund 23.000 Euro entstanden. Die Anwältin von Uwe Scheuch, Ulrike Pöchinger, zeigte sich nach dem OGH-Spruch vom Dienstag erfreut. Der Strafrahmen für Bestimmung zur Untreue beträgt drei Jahre Haft, bei Missbrauch der Amtsgewalt sind es fünf Jahre. (APA, red, 12.12.2017)