Im Fokus der Rechnungshof-Kritik an zu hohen Gehältern bei der Austro Control stünden nicht die Fluglotsen.

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Wien – Der Rechnungshof (RH) hat die Flugsicherungsbehörde Austro Control wegen zu hoher Gehälter kritisiert. Die dortige Besoldung habe sich seit der Ausgliederung 1994 "im Vergleich zum Bund deutlich höher entwickelt". Die Gehaltsschemata sollten "auf ein mit dem Bund vergleichbares Niveau herangeführt werden", lautet die Empfehlung im aktuellen Rechnungshofbericht von heute, Freitag.

Dadurch solle "zumindest mittelfristig eine generationengerechtere Bezahlung" und damit "ein sparsamer Mitteleinsatz" bei der österreichischen Flugsicherung sichergestellt werden.

Im Fokus der Kritik stünden dabei nicht die Fluglotsen, so der RH. Diese machen etwa ein Drittel aller Mitarbeiter aus. Im Vergleich von 37 europäischen Flugsicherungen lagen die Personalkosten für die Fluglotsen in Österreich 2014 (kaufkraftbereinigt) an 11. Stelle. Die Austro Control beschäftigte 2015 insgesamt 1.032 Mitarbeiter, das entsprach den Angaben zufolge rund 987 Vollzeitäquivalenten.

Deutlich über Bundesgehältern

Das Gehaltsniveau in dem Unternehmen liege jedenfalls in fast allen untersuchten Laufbahnen "deutlich über jenem vergleichbarer Bundesbediensteter", stellte der RH fest.

Austro-Control-Bedienstete mit technischer Matura erhielten beispielsweise ein bis zu 2,2 Mal so hohes Gehalt wie beim Bund, Verwaltungskräfte ein bis zu 2,8 Mal so hohes. Das Verkehrsministerium habe dem öffentlichen, mittlerweile privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen zwar allgemeine strategische und betriebswirtschaftliche Ziele vorgegeben, doch der RH vermisst in der Eigentümerstrategie "konkrete Vorgaben oder Maßnahmen zur Entwicklung bzw. Gestaltung der Gehälter".

Mit Blick auf "die unsicheren Entwicklungen im Bereich der Einnahmen" empfehlen die Rechnungshofprüfer "ausgabenseitige Maßnahmen" – vor allem im Bereich der Personalkosten, also einen Sparkurs. Im Personalmanagement sollten "nachhaltige Maßnahmen" gesetzt werden, um die Produktivität und die Effizienz, etwa im Bereich der Flugsicherung, der Ausbildung und der Wetterdienste, zu steigern.

Kollektivvertrag zu großzügig

Geht es nach dem Rechnungshof, sollen die Ausnahmebestimmungen des Kollektivvertrags (KV) 1 (bis Ende 1996), die eine Vorrückung in höhere Verwendungsgruppen ermöglichen, entfallen und eine höhere Verwendungsgruppe "nur bei entsprechender Arbeitsplatzbewertung" möglich sein.

Die Prüfer stoßen sich auch an den rund 13,5 Mio. Euro an Leistungsprämien, die zwischen 2011 und 2015 "undifferenziert an alle Bediensteten ausbezahlt wurden" – mit Ausnahme 2014, als diese ausgesetzt wurden. Zusätzlich seien "bestimmten Bediensteten" Belohnungen ausbezahlt worden. Der RH empfiehlt stattdessen "individuelle Leistungsprämien sowie den Abzug der Belohnungen von den Leistungsprämien". Auf diese Weise würde das Belohnungssystem "leistungsgerecht und nachvollziehbar".

Die Zusatzvorsorge im Kollektivvertrag 2 (ab 1997) habe zwischen 2011 und 2015 jährliche Kosten von durchschnittlich rund 10 Mio. Euro pro Jahr verursacht. Mit dem Übertritt in die ASVG-Pension hätten die Bediensteten eine Zusatzpension erhalten. Während die Zusatzvorsorge im KV 2 dem gesamtstaatlichen Prozess der Pensionsreformen gefolgt sei, habe es für die Bediensteten des KV 1 keine vergleichbaren Übergangsregelungen gegeben. Der Zuschuss bemaß sich am hohen Bruttoletztgehalt.

Die Rückstellungen für Pensionen und Abfertigungen kletterten im Zeitraum 2011 bis 2015 von rund 183 Mio. Euro um 57 Prozent auf fast 288 Mio. Euro. Allerdings hätten sich die Ausweispflichten für diese Positionen geändert. Der Rückstellungsbedarf war in der Vergangenheit nicht verpflichtend auszuweisen.

Zu viele Wetterdienste

Ein weiterer Kritikpunkt des Prüfer: Derzeit gebe es zu viele Wetterdienste – auf Bundesebene sind es vier Wetterdienste: neben den beiden der Austro Control noch die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) sowie der Militärische Wetterdienst. Eine Zusammenlegung hatte der RH laut Eigenangaben bereits wiederholt nahegelegt. Das sollte mittel- bis langfristig nicht aus den Augen verloren werden, erinnerte der Rechnungshof.

Die Austro Control habe aber im überprüften Zeitraum "durchwegs positive Betriebsergebnisse erzielt" – zwischen 2011 und 2015 wurden diese von 20,62 Mio. auf 48,54 Mio. Euro mehr als verdoppelt. Der Nettogewinn stieg derweil von 9,15 auf 12,91 Mio. Euro. Der Bilanzverlust wurde in der Periode von 26,07 Mio. auf 11,61 Mio. Euro mehr als halbiert.

Die Flugsicherungsbehörde Austro Control ging durch eine Ausgliederung am 1. Jänner 1994 aus dem Bundesamt für Zivilluftfahrt hervor. Die oberste Luftfahrtbehörde ist das Verkehrsministerium. (APA, 15.12.2017)