Soziale Leistungen soll nur erhalten, wer selber schon ins System eingezahlt hat: Mit diesem auf den ersten Blick gerechten Slogan setzt die neue Regierung zu radikalen Kürzungen im Wohlfahrtsstaat an. Die Losung wirkt, sie lenkt den Blick der Mehrheit auf jene Minderheit, die diese Voraussetzung nicht erfüllt: auf Flüchtlinge und andere neu zugereiste Ausländer, die künftig mit höchstens 520 Euro Mindestsicherung pro Monat und Person ihr Auslangen finden sollen.
Aber halt! Die neue Mindestsicherungsausterität wird, so sie kommt wie geplant, nicht nur Ausländer wie die ungeliebten Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten treffen. Auch Einheimische, die von den vergangenen sechs Jahren fünf nicht in Österreich verbracht haben, werden dann durch die Finger schauen. So wie man das schon seit einem Jahr aus Niederösterreich kennt, egal ob die Betreffenden in früheren Zeiten jahrelang Abgaben geleistet haben.
Derlei Fälle werden bisher als große Ausnahmen wahrgenommen, nicht als logische Folge eines gegen Ausländer gewandten scheinbaren Gerechtigkeitsprinzips. Eines Prinzips, dessen Strahlkraft offenbar so stark ist, dass über die sonstigen geplanten tiefen Einschnitte in das seit Jahrzehnten bewährte soziale Absicherungssystem Österreichs bisher wenig zu lesen war.
Tatsächlich soll laut der Regierungserklärung nichts weniger als die Notstandsunterstützung abgeschafft werden: jene Versicherungsleistung, die Arbeitslosen nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes bisher den Übergang in die Mindestsicherung – und damit ins Fürsorgesystem – erspart. Das ist ein System, in dem man Eigentum veräußern muss und keine Versicherungsmonate für die Pension mehr sammelt. In Deutschland nannte sich die vergleichbare Reform Hartz IV – und wird inzwischen als Einfallstor in generationenübergreifende Armut kritisiert. (Irene Brickner, 18.12.2017)