Für Kategorie-D-Wohnungen gelten die Kategoriebeträge auch bei Neuvermietungen, ansonsten hauptsächlich für bestehende Mietverträge, die vor dem 1. März 1994 abgeschlossen wurden.

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Die Mieten werden bald steigen, das lässt das jüngste Regierungsprogramm stark vermuten. Zunächst aber wird ein Teil der heimischen Mieter auch ganz ohne Maßnahmen der neuen Regierung mehr zahlen müssen: Für die rund 80.000 Mietverträge, die noch dem alten Kategoriemietensystem unterliegen (das 1994 vom Richtwertsystem abgelöst wurde), werden ab Februar 2018 die Kategoriesätze erhöht.

Die Kategoriemieten können per Gesetz immer dann inflationsangepasst werden, wenn der Index (Verbraucherpreisindex 2000) die Schwellgrenze von fünf Prozent übersteigt. Laut dem Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI), der seine Mitglieder per Rundschreiben darüber in Kenntnis setzte, wurde der Schwellwert mit dem Indexwert für Oktober 2017 erreicht.

Kundmachung steht noch aus

Die Kategoriemieten können deshalb um 5,2 Prozent angehoben werden. Dieses Ausmaß steht bereits fest, der Zeitpunkt ist aber noch unsicher – steht doch die Kundmachung der neuen Kategoriebeträge durch das Justizministerium im Gesetzblatt noch aus.

Der ÖVI hat anhand der Indexwerte der Statistik Austria die neuen Kategoriebeträge aber bereits ausgerechnet. Demnach wird die Kategorie A von bisher 3,43 Euro je Quadratmeter auf 3,60 Euro steigen, Wohnungen der Kategorie B werden künftig statt 2,57 Euro je Quadratmeter 2,70 Euro kosten. Die Kategorien C und D (brauchbar) steigen von 1,71 auf 1,80 Euro, Kategorie D unbrauchbar von 0,86 auf 0,90 Euro.

Gleichzeitig erhöhen sich die Beträge gem. § 45 MRG, die sogenannten "Mindestmietzinse". Die neuen Beträge liegen bei 2,39 Euro (Kat. A), 1,80 Euro (Kat. B), 1,20 Euro (Kat. C und D brauchbar) sowie 0,90 Euro (Kat. D unbrauchbar).

Erhöhung frühestens ab 1. März bei bestehenden Verträgen

Mietrechtlich wirksam werden die neuen Kategoriebeträge per 1. Februar 2018. Weil Kategoriemieten bei Neuvermietungen nur noch für Wohnungen der Ausstattungskategorie "D" gelten können, ist der Stichtag für aufrechte Mietverträge wohl der bedeutendere: Bei bestehenden Verträgen können die Mieten frühestens ab 1. März 2018 angehoben werden – falls der Mietvertrag eine vertragliche Wertsicherungsvereinbarung enthält.

Die letzte Erhöhung der Kategoriebeträge fand per 1. April 2014 statt, damals gleichzeitig mit den Richtwerten. Letztere wurden aber erst im vergangenen März angepasst (siehe "Nachlese"), hier findet nun also keine Erhöhung statt. (mapu, 20.12.2017)

UPDATE 18.1.2018: Die Zahl von 300.000 Mietverträgen, die zuvor im ersten Absatz genannt wurde, erwies sich mittlerweile als veraltet bzw. nicht mehr zutreffend (siehe neuen Artikel).