Wien – Wer eine Antwort auf die Frage finden will, warum Anzeigen wegen Vergewaltigung vergleichsweise wenige gerichtliche Verurteilungen gegenüberstehen, kann im Prozess gegen Olgierd G. vielleicht einen Einblick gewinnen. Der 46-Jährige soll seine damalige Partnerin seit 2016 immer wieder geschlagen und im Frühjahr 2016 auch vergewaltigt haben. Da er das leugnet, steht Aussage gegen Aussage, was die Entscheidung für das Schöffengericht unter Vorsitz von Christoph Bauer nicht einfach macht.

Zunächst sammelt der Angeklagte Minuspunkte. Der Pole sagt, er verstehe die Anklage nicht. Dass er bei zwei Gesprächen mit seinem Verteidiger Michael Velik im Gefängnis keinen Dolmetscher benötigte und dort dennoch seinem Rechtsvertreter Argumente für seine Unschuld erläutern konnte, ist ihm jetzt egal. Bauer lässt die Dolmetscherin also die Anklage übersetzen.

Mehrstündige Einvernahme der Frau

Beschuldigt wird G. von Ilona K., deren kontradiktorische Einvernahme auf Video aufgezeichnet wurde. "Waren Sie da dabei?", fragt der Vorsitzende den Angeklagten. "Nein, ich war nicht dabei", lautet die Antwort. Bauer ist verblüfft: "Sicher waren Sie da dabei. Das hat zwei Stunden gedauert!" – Selbst der Verteidiger bestätigt den Umstand. "Nein, das hat keine zwei Stunden gedauert", beharrt der Angeklagte. Bauer blättert kurz in seinen Akten und korrigiert sich: "Sie haben recht, es waren zweidreiviertel Stunden." Auch die scheint G. verdrängt zu haben.

Die 49 Jahre alte Frau K. schildert auf dem abgespielten Film jedenfalls ein Martyrium, das ihr der Angeklagte während der Beziehung zugefügt haben soll. Immer, wenn er betrunken gewesen sei. "Wenn er nüchtern war, hat er 'Liebling' zu mir gesagt", erzählt sie. Leider sei er Alkoholiker.

Im Frühjahr 2016, man war erst etwa drei Monate zusammen, sei er wieder einmal schwer alkoholisiert nach Hause gekommen. Er habe die Tür abgesperrt, sie sofort als Hure beschimpft, mit Fäusten geschlagen und auf das Bett gestoßen. Mit einer Gurke, der Faust und seinem Geschlechtsteil habe er sie dann vergewaltigt.

Gewalt und Eifersucht in Beziehung

Überhaupt sei die Beziehung von Eifersucht und Gewalt geprägt gewesen; bis zu viermal wöchentlich habe sie gegen ihren Willen mit G. geschlafen, behauptet sie. Sie habe aber keine Anzeige gewagt, da der vierfach Vorbestrafte ihr für diesen Fall den Tod angedroht habe. "Warum haben Sie ihn nie verlassen?", will die Richterin bei der aufgezeichneten Befragung wissen. "Wenn er mich geschlagen hat, bin ich weggelaufen. Aber dann haben wir uns versöhnt."

Erst drei Wochen vor der Anzeige im Sommer 2017 habe sie ihn endgültig verlassen und sei zu einem früheren Partner gezogen. Sie gibt aber zu, den Angeklagten auch danach noch aktiv kontaktiert zu haben. Sie hat ihm auch noch knapp vor seiner Festnahme SMS mit "Bussis" geschickt. "Warum?", fragt die Richterin. "Der Mensch ist dumm, anscheinend", meint die Zeugin bedauernd.

Vorsitzender Bauer hätte die Zeugin selbst gerne befragt, erfährt aber von einem Zeugen, dass sie zwar mehrere Ladungen bekommen habe, aber dennoch just am Verhandlungstag zurück nach Polen gefahren sei. Dieser Zeuge ist Alfred J., der Ex-Freund, zu dem Ilona K. gezogen ist und den der Angeklagte im Stiegenhaus gefährlich bedroht haben soll, wie ein weiterer Anklagepunkt lautet.

Aufnahmen von Verletzungen

Der 61-Jährige gibt überraschend bekannt, Fotos von K. zu haben, auf denen man ihre blauen Flecken sehe. Allerdings stammen die aus dem Frühjahr 2017. Im Jahr 2016, also zur Zeit der angeklagten Vergewaltigung, habe er nie Verletzungen bei seiner Ex-Freundin bemerkt. Es sei alles "super" gewesen. Von der Vergewaltigung habe sie ihm erst später erzählt, wann, wisse er nicht mehr.

Er gesteht auch freimütig ein, K. eine Gedächtnisstütze zu ihren Vorwürfen für die Anzeige bei der Polizei verfasst zu haben, da die Frau selbst zu nervös gewesen sei. Insgesamt sagt J. aber über den Angeklagten, der sei "ein guter Mensch", er habe ihn auch nach den Anschuldigungen gebeten, auf seine Hunde aufzupassen.

Angeklagter G. vermutet dagegen eine Intrige, da sich der Zeuge selbst wieder Hoffnungen auf eine Beziehung mit K. gemacht habe. "Ich glaube, dass es Ilona um eine Wohnung geht", kann er über ein Motiv nur mutmaßen.

Freispruch im ausdrücklichen Zweifel

Vom Vorwurf der Vergewaltigung spricht ihn der Senat schlussendlich frei. "Ich möchte ausdrücklich festhalten, dass es im Zweifel ist", begründet der Vorsitzende. Es sei aber "vollkommen unklar", wann es überhaupt passiert sein soll, da auch Frau K. zwei verschiedene Daten genannt hatte.

Dass sie erst über ein Jahr später Anzeige erstattet habe, könne man ihr per se nicht nachteilig auslegen. Aber kombiniert mit der Tatsache, dass sie den Ladungen nicht Folge geleistet habe, passe es zu einem Mosaikbild, das Frau K. "nicht zuverlässig genug erscheinen lässt, um darauf eine Verurteilung wegen Vergewaltigung zu gründen". Für die gefährliche Drohung gegen Herrn J. wird er dagegen zu sechs Monaten bedingt verurteilt, aus der Untersuchungshaft wird er entlassen. Da der Staatsanwalt keine Erklärung abgibt, ist die Entscheidung nicht rechtskräftig.

Das Verfahren wegen G.s fortgesetzter Gewaltausübung gegenüber Frau K. wird dagegen später verhandelt, da Bauer zunächst die Bilder des Zeugen J. begutachten möchte und einen weiteren Zeugen braucht. (Michael Möseneder, 4.1.2018)