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Noch hat Präsident Zuma im regierenden ANC eine breite Anhängerschaft. Zunehmend wird er für die Partei aber zur Belastung.

Foto: Reuters / Siphiwe Sibeko

Johannesburg – Südafrikas Staatspräsident Jacob Zuma hat erneut eine schallende Ohrfeige bekommen. In einem von mehreren Oppositionsparteien angestrengten Verfahren urteilte das Verfassungsgericht in Johannesburg am Freitag, dass das Parlament im Umgang mit Zumas Verwendung von Steuermitteln für sein Privatanwesen seine Aufsichtsfunktion nicht ausreichend wahrgenommen habe und nun die Regeln zur Abberufung eines amtierenden Staatschefs präzisieren müsse.

Das Gericht schreckte zwar davor zurück, dem Parlament die Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens vorzuschreiben: In einer von der Gewaltenteilung bestimmten Demokratie sei dies die Aufgabe der Legislative und nicht der Justiz, hieß es. Trotzdem wird das Urteil als voller Erfolg der Opposition gewertet. Auch die Kosten des Verfahrens wurden dem Präsidenten und dem Parlament aufgehalst.

Im Visier Ramaphosas

Dass es nun tatsächlich zu einem "Impeachment"-Prozess gegen Zuma kommt, ist allerdings eher unwahrscheinlich. Einem derartigen Abberufungsverfahren müssten zwei Drittel der Parlamentarier zustimmen – und noch immer kann der 75-jährige Präsident mit der Unterstützung großer Teile des regierenden Afrikanischen Nationalkongresses (ANC) rechnen.

Allerdings wird nun immer wahrscheinlicher, dass der vor zehn Tagen neugewählte ANC-Chef Cyril Ramaphosa nun die vorzeitige Abberufung Zumas als Staatspräsident betreiben wird. Eigentlich könnte dieser noch bis Mai 2019 regieren. Doch seine Verwicklung in Skandale und Gerichtsverfahren machen Zuma zu einer immer größeren Belastung für den ANC, der bei den kommenden Wahlen zum ersten Mal seit seinem Machtantritt vor fast 24 Jahren mit Ergebnissen von unter 50 Prozent rechnen muss.

Öffentliche Gelder für Privatresidenz

Beobachtern zufolge wird Ramaphosa Zuma nun vermutlich bitten, freiwillig aus dem Amt zu scheiden – in diesem Fall könnte Ramaphosa vom ANC im Parlament auch zum Staatschef gewählt werden. Weigert sich Zuma, könnte er vom höchsten Entscheidungsgremium des ANC, dem Nationalen Exekutivrat, zum Rücktritt gezwungen werden. In dem 80-köpfigen Rat sitzen ungefähr genauso viele Anhänger Zumas wie Ramaphosas. Angesichts der zunehmenden Belastung durch den Staatspräsidenten könnten sich die Mehrheitsverhältnisse allerdings ändern.

Das jetzige Urteil des Verfassungsgerichts erging im Zusammenhang mit der Verwendung öffentlicher Mittel für Zumas Privatresidenz in Nkandla. Diese hatte bereits die Anwältin des öffentlichen Interesses, Thuli Madonsela, kritisiert und eine zumindest teilweise Rückzahlung der Gelder angeordnet. Dem Urteil der Ombudsfrau hatte sich Zuma allerdings widersetzt und war dafür vom Verfassungsgericht scharf kritisiert worden. Außer dem Fall Nkandla muss Zuma auch mit der Wiederaufnahme eines über 750 Anklagepunkte umfassenden Korruptionsverfahrens rechnen. (Johannes Dieterich aus Johannesburg, 29.12.2017)