Will umsetzen, was er als Rechnungshofpräsident selbst vorgeschlagen hat – und was nur zum Teil von der Verwaltung aufgegriffen worden ist: Josef Moser bei seiner Angelobung zum Rechnungshofpräsidenten am 1. Juli 2004.

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Will umsetzen, was er als Rechnungshofpräsident selbst vorgeschlagen hat – und jetzt im Regierungsprogramm vorgesehen ist: Josef Moser bei seiner Angelobung zum Justizminister am 18. Dezember 2017.

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Wien – Eines muss man den Bemühungen um eine effizientere Verwaltung zugestehen: Sie gebären Worte von unvergleichlicher Poesie. "Förderkompetenzabgrenzungen" ist so eines – dahinter steht die vor zwei Wochen vom Rechnungshof eingemahnte Vereinfachung bei den Subventionen für erneuerbare Energie.

Diese Vereinfachungen hatte schon die – tatsächlich so hübsch benannte – "Aufgaben- und Deregulierungskommission" gefordert. Vergeblich, wie es scheint.

Diese "Aufgaben- und Deregulierungskommission", von ihren Teilnehmern ganz prosaisch ADK abgekürzt, war von der Regierung Faymann II eingesetzt worden – und hat im Juni 2015 ihren 327 Seiten starken Abschlussbericht vorgelegt. Der Ansatz der ADK entspricht etwa dem Zugang, den die neue Bundesregierung zur Verwaltungsreform hat: Man muss gar nicht viele neue Vorschläge zur Verwaltungsvereinfachung machen – es wäre schon viel erreicht, wenn erst einmal die alten umgesetzt werden könnten.

2.800 Reformvorschläge

Immerhin 2.800 Vorschläge hat die aus zwei Unternehmerinnen, zwei Professoren und zehn Spitzenbeamten gebildete Kommission geprüft, darunter die berühmt gewordenen 599 Reformvorschläge des ehemaligen Rechnungshofpräsidenten und jetzigen Justizministers Josef Moser, der von der Kommission auch als Experte herangezogen worden ist.

Und tatsächlich wurden einige der Vorhaben von der rot-schwarzen Koalition umgesetzt – die Einführung eines bundeseinheitlichen Gewerberegisters wurde sogar beschlossen, bevor der Bericht der ADK vorgelegen ist. Was allerdings noch fehlt, ist die Abstimmung sämtlicher amtlicher Datenbanken, hier gibt es unter anderem Datenschutzbedenken.

Unklare Zuständigkeiten

Eine besondere Herausforderung ist die vielfach unklare Verteilung von Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern – es gehört zum politischen Selbstverständnis der Landespolitik, regionale Schwerpunkte setzen zu können: "Somit stellt nicht zuletzt die föderale Struktur die Republik im Bereich des Förderwesens vor schwierige, aber lösbare Herausforderungen. Die Tatsache, dass das Förderwesen von den Gebietskörperschaften im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung rechtskonform außerhalb der Kompetenzbestimmungen der Bundesverfassung wahrgenommen wird, leistet der strukturellen Schwäche des Förderregimes grundsätzlich Vorschub. Einzig in jenen Fällen, in denen eine strategische Abstimmung zwischen den Gebietskörperschaften sichergestellt werden kann, können Förderungen als strategisches Steuerungselement der jeweiligen Gebietskörperschaften erfolgreich eingesetzt werden", steht im Abschlussbericht der ADK.

Bei der Klausur in der Steiermark soll auch die im Regierungsprogramm enthaltene Aufgabe "Alle Transfers sind auf ihre Treffsicherheit, Missbrauchsanfälligkeit und Steuerungswirkung zu prüfen" konkretisiert werden.

Milliardenersparnis erwartet

Finanzminister Hartwig Löger erwartet sich allein in der Verwaltung Einsparungen von einer Milliarde Euro, die er womöglich noch im heurigen Jahr realisieren will.

Schwierig wird es vor allem dort, wo die Bundesregierung den Ländern Gestaltungsmöglichkeiten wegnehmen will. In den Bundesländern herrscht ja die Rechtsauffassung, dass die Republik eigentlich ein Zusammenschluss der Länder ist und die neun Teilstaaten eigentlich erst den Gesamtstaat ausmachen. Dieser Gedanke hat vor allem im Vorfeld des EU-Beitritts eine Rolle gespielt.

SPÖ verhinderte Reform

Der damalige Minister für Föderalismus und Verwaltungsreform, Jürgen Weiss (ÖVP), entwickelte in seiner Amtszeit eine Bundesstaatsreform, die die Zuständigkeiten weitgehend entwirren sollte – im Sinne der Bürgernähe wären einige Kompetenzen zu den Ländern gewandert. Vor ziemlich genau 25 Jahren wurde das im "Perchtoldsdorfer Abkommen" vom damaligen Bundeskanzler Franz Vranitzky (SPÖ) und dem damaligen niederösterreichischen Landeshauptmann und Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz Siegfried Ludwig (ÖVP) auch so unterschrieben.

Als dann der EU-Beitritt tatsächlich über die Bühne gegangen ist, wurde die große Bundesstaatsreform aber nicht mehr umgesetzt. Der SPÖ-Parlamentsklub sperrte sich nämlich gegen eine "überhastete Beschlussfassung" – und nach den Wahlen 1994 hatte die nicht mehr ganz so große SPÖ-ÖVP-Koalition keine Verfassungsmehrheit mehr.

Eine solche wird auch die Regierung Kurz suchen müssen, wenn sie die Zuständigkeiten entwirren will. (Conrad Seidl, 3.1.2018)