Wien – Der ORF hat seine Verträge mit den Personalbereitstellern Pre TV und Parsec* gekündigt, die Kameraleute und Cutter etwa für die ORF-Formate "Am Schauplatz", "Orientierung", "Bürgeranwalt" und "Universum" vermitteln.

Der Geschäftsführer und Mehrheitseigentümer der Pre TV, Nikolaus Wisiak, bestätigt die Kündigung der ORF-Verträge: Er hatte einen Werkdienstleistungsvertrag mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, seine Mitarbeiter arbeiteten auf eigenen Schnittplätzen im ORF-Zentrum für die Sendungen.

Acht Mitarbeiter zur Kündigung angemeldet

Der ORF biete eine Weiterbeschäftigung auf tageweiser Basis. Damit könnte sein Unternehmen aber nicht mehr absehen, ob und wie seine angestellten Arbeitskräfte damit ausgelastet sind. Wisiak hat deshalb acht seiner Mitarbeiter beim Frühwarnsystem des Arbeitsmarktservice angemeldet. Kündigungen sind frühestens Ende Jänner möglich, Wisiak will bis dahin mit dem ORF und den Mitarbeitern klären, wie man weiter verfahre.

Der Journalisten-Club ÖJC schreibt in einer Aussendung, die Leasingkräfte wären von den Firmen gekündigt worden. Der ORF verneint das: "Die Verträge der MitarbeiterInnen mit den Personalüberlassern wurden nach unseren Informationen nicht gekündigt."

"Lösung im Jänner"

Ein ORF-Sprecher bestätigte auf Anfrage: "Der ORF verhandelt derzeit mit den genannten Personalüberlassern über eine Anpassung der Vertragsverhältnisse." Die bisherigen Verträge mit PreTV und Parsec habe der ORF "aus formalen Gründen aufgelöst beziehungsweise nicht verlängert". Aber: "Wir sind zuversichtlich, dass noch im Jänner eine Lösung mit den Personalverleihern gefunden werden kann."

Der Journalistenclub forderte die ORF-Führung auf, "eine Weiterbeschäftigung der betroffenen Fernsehspezialisten sicher zu stellen".

Update: "Bislang wurde kein Mitarbeiter gekündigt, sondern die betroffenen Mitarbeiter wurden – um den gesetzlichen Vorgaben zu genügen – zum Frühwarnsystem des AMS angemeldet und darüber entsprechend informiert", betont auch Parsec-Geschäftsführer Joachim Rosenberger in einer Stellungnahme zu diesem Artikel. (red, 3.1.2018, Update: 8.1.2018)