ORF 3-Chefredakteurin Ingrid Thurnher erhält Schadenersatz.

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Klagenfurt/Wien – Der Kärntner Landtagsabgeordnete Harald Trettenbrein (FPÖ) muss Ingrid Thurnher, Chefredakteurin des Senders ORF 3, 3.000 Euro an Schadenersatz wegen eines Facebook-Postings bezahlen. Das wurde am Landesgericht Klagenfurt in erster Instanz entschieden, teilte eine Justizsprecherin mit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Thurnher hatte ursprünglich 4.000 Euro gefordert, weil Trettenbrein ihr Bild mit einem falschen Zitat geteilt hatte, wonach Thurnher Alexander Van der Bellen im Präsidentschaftswahlkampf unterstütze. Das Gericht sieht darin eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Journalistin, die durch das Posting auch eine "empfindliche Kränkung" erlitten habe.

Auf STANDARD-Anfrage sagt Thurnher, dass das Urteil für sie in Ordnung gehe: "Immerhin hat der Richter sehr klar gemacht, dass durch das Verbreiten von völlig ungeprüften Unwahrheiten ein Schaden entstehen kann – darauf kommt es letztlich vor allem an. Damit ist klar, dass man sich gegen derartige Verunglimpfungen in den sozialen Medien erfolgreich wehren kann."

Ob Trettenbrein gegen das Urteil in Berufung geht, steht noch nicht fest. Er kenne es noch nicht einmal, sagt er zum STANDARD, deswegen könne er noch nichts dazu sagen. (APA, omark, 8.1.2018)