Maßnahmen des Regierungsprogramms, die den Arbeitsmarkt und die Arbeitsbeziehungen betreffen, wurden bereits vielfach diskutiert. Allerdings getrennt voneinander und ohne Blick auf das Gesamtbild. Doch die Muster, welche die Einzelmaßnahmen bilden, sind nicht so schwer zu erkennen.

Eines dieser Muster könnte man als Fortsetzung der Sozialschmarotzerdiskussion mit legistischen Mitteln nennen – oder als Politik auf dem Niveau einer Sozialschmarotzerdiskussion: zusätzliche Verschärfung der Zumutbarkeit von Arbeitsplätzen für Erwerbslose, Änderungen beim Arbeitslosengeld, Abschaffung der Aktion 20.000 – entgegen den Tatsachen wird der Öffentlichkeit vermittelt, dass es an "Anreizen" für die Erwerbslosen fehlt, Arbeit anzunehmen, und daher Arbeitslosigkeit wegen des mangelnden Willens zur Arbeit bestehe.

Angesichts von noch immer 440.000 Erwerbslosen – inklusive der entmutigten Personen über eine halbe Million – und der verzweifelten Bemühungen der meisten von ihnen, eine Stelle zu finden, ist es dagegen offensichtlich, dass viele Arbeitsplätze fehlen.

Weniger Schutz

Ein zweites Muster ist im Bemühen um eine Machtverschiebung in den Arbeitsbeziehungen zu erkennen. Zwölf-Stunden-Tag und 60-Stunden-Woche und weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit bauen Bestimmungen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab – über die bereits bestehenden weitreichenden Freiräume für Unternehmen hinaus. Oder, wie erwähnt, für viele der Erwerbsarbeitslosen über 50 Jahre wird die Chance zunichtegemacht, ein Stück unabhängig von Unternehmen zu werden, die sie offensichtlich wegen ihres Alters nicht wollen.

In der Lehrlingsausbildung soll – paradoxerweise mit Verweis auf die "Sicherung des Fachkräftebedarfs" – die öffentliche, überbetriebliche Ausbildung geschwächt und der "möglichst raschen Vermittlung in Betriebe" Vorrang gegeben werden. Die trotz aller Erfolge bestehenden Grenzen der betrieblichen Berufsausbildung sind bekannt: Rückzug von Unternehmen aus der Ausbildung, teils zu stark spezialisierte Betriebe, mangelhafte Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in manchen Branchen und Betrieben, Schwierigkeiten für Jugendliche, mit schlechten Schulnoten (und vielleicht ausländischem Namen) Lehrplätze zu finden, etc.

Die überbetriebliche Ausbildung als dritte Säule neben den Betrieben und den berufsbildenden Schulen ist daher eine Notwendigkeit. Sie zu schwächen dient wohl dem Ziel, jenen Branchen und Betrieben billige Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen, die Lehrlinge schon bisher als solche betrachteten.

In den Maßnahmen sind keine Lösungen für die tatsächlich bestehenden Probleme zu erkennen. Vielmehr scheint die neue Bundesregierung eine plumpe Interessenpolitik zu betreiben, um das Stück Gegenmacht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das auf Schutzbestimmungen und sozialen Rechten basiert, zu schwächen und die freie Verfügung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über sie auszuweiten.

Nicht überraschend

Das ist wegen der Folgeprobleme zwar bedenklich. Aber es ist weder verwerflich noch überraschend, dass einzelne Parteien eine Politik für Unternehmen und gegen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betreiben. Die Frage ist vielmehr, ob eine solche Politik auf erfolgreichen Widerstand stößt. Und dabei sind die Arbeitnehmer auf ihre Interessenvertretungen Gewerkschaften und Arbeiterkammern angewiesen, die erst zeigen müssen, ob sie noch über die Macht verfügen, welche immer schon nötig war, um die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verteidigen und die Sozialpartnerschaft aufrechtzuerhalten. (Jörg Flecker, 9.1.2018)