Wien – Der gerichtliche Streit um den Nachlass des 2012 verstorbenen Künstlers Franz West geht weiter: Wie die Franz-West-Privatstiftung am Mittwoch via Aussendung bekannt gab, hat der Stiftungsvorstand am Dienstag gegen die Berufungsentscheidung des Wiener Oberlandesgerichts vom Herbst 2017 eine außerordentliche Revision eingebracht.

Das Oberlandesgericht hatte die erstinstanzliche Entscheidung des Wiener Landesgerichts für Zivilrechtssachen im Herbst bestätigt: Die von dem Künstler kurz vor seinem Tod im Juli 2012 verfügte Privatstiftung muss demnach die rund 1.300 derzeit in einem Wiener Depot gelagerten Kunstwerke aus ihrem Besitz an die Erben retournieren. Das erstinstanzliche Urteil hatte im Juni 2017 entschieden, dass die von Franz West gewollte Übertragung der Kunstwerke wegen formalen Fehlern rechtlich unwirksam sei. Das Oberlandesgericht hat sich dieser Entscheidung angeschlossen und eine ordentliche Revision an den OGH nicht zugelassen.

Verständnis für die Erben

"Die außerordentliche Revision müssen wir erheben, um unserer Sorgfaltspflicht zu entsprechen. Es gibt wesentliche inhaltliche Gründe dafür, den OGH mit der Sache zu befassen", so Stephan Frotz, Stiftungsvorstand und Rechtsanwalt. In der Aussendung wird jedoch auch betont, dass an einer außergerichtlichen Einigung mit den Erben weiterhin gearbeitet wird: Roland Grassberger, Vorsitzender des Stiftungsvorstands und Neffe von Franz West, dazu: "Wir haben Verständnis für die Erben. In diesem Sinn hat die Franz-West-Privatstiftung auch anerkannt, dass beide Kinder aufgrund der Widmung der Kunstwerke Pflichtteilsergänzungsansprüche haben."

Die Stiftung werde deshalb den minderjährigen Kindern beträchtliche finanzielle Leistungen erbringen, wenn sie das Verfahren gegen die Verlassenschaft gewinnt und die Widmung der Kunstwerke bestehen bleibt. (APA, 10.1.2018)