Ö3-Eigenwerbung

Foto: Ö3/ORF/JVM
Foto: APA/HERBERT NEUBAUER

Wien – Der ORF hat mit einem Gewinnnspiel der Österreichischen Lotterien das Schleichwerbeverbot im ORF-Gesetz verletzt. Der Verwaltungsgerichtshof entschied nun, dass der ORF nicht alleine die für Product-Placement verrechneten 206.000 Euro wegen der Rechtsverletzung ins Bundesbudget überweisen muss. Korrigiert: Dem öffentlich-rechtlichen Sender droht nun auch, dass er die ausgespielten 300.000 Euro Preisgeld abführen muss, die ihm die Lotterien finanzierten.*

Der Anlass: "Das große Lotto-Zusatzzahlenspiel im Hitradio Ö3" – es lief schon im September 2011. In einem Kooperationsvertrag vereinbarten die Lotterien für "Produktplatzierung" 206.550 Euro. In einem "Sideletter" wurde vereinbart, dass das Gewinnspiel im September mit insgesamt 30 sogenannten "Ö3-Items" angekündigt werde, während der Spielwoche zwölf Ö3-Items pro Spieltag eingesetzt werden; täglich finde eine Spielrunde im "Ö3-Wecker" statt, was 60 Ö3-Items während der Spieldurchführung ergab, referiert das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs. Lotto beziehungsweise die Lotterien würden pro Item "mindestens einmal namentlich eingebunden". Vereinbart waren zudem 300.000 Euro Preisgeld.

Der Bundeskommunikationssenat entschied Ende 2013, dass der ORF mit dem Gewinnspiel gegen das Verbot der Schleichwerbung nach ORF-Gesetz verstoßen hat. Gesetzwidrig erzielte wirtschaftliche Vorteile sind laut ORF-Gesetz "abzuschöpfen" – der ORF muss sie dem Bund überweisen. Darum ging es im nun vom Höchstgericht entschiedenen Verfahren.

Rechtswidrige Einbindung der Lotterien

Die Medienbehörde Komm Austria setzte den wirtschaftlichen Vorteil des ORF mit 506.550 Euro inklusive Preisgeld an. Denn: Man könne davon ausgehen, dass die Ausspielung des Preisgelds zwingender Bestandteil der Plankosten der Sendung war; gerade diesen Teil der Kosten habe sich der ORF durch die "rechtswidrig erfolgte Einbindung der Österreichischen Lotterien erspart". Dass die Lotterien das Preisgeld übernahmen, bedeute einen wirtschaftlichen Vorteil für den ORF in dieser Höhe, da sich der ORF die Auszahlung des Preisgelds im gleichen Umfang ersparte. Und: Gewinnspiele seien eine effektive Maßnahme der Hörerbindung, deren Attraktivität und Massenwirksamkeit gerade auch über die Höhe des zu gewinnenden Preises gesteuert werde.

Das Bundesverwaltungsgericht reduzierte die Summe auf die 206.550 Euro für Produktplatzierung laut Vertrag mit den Lotterien. Korrektur: Der Verwaltungsgerichtshof widersprach dieser Rechtsauffassung, die Gewinnsumme wäre einzubeziehen – in welcher Höhe, soll das Bundesverwaltungsgericht nun feststellen. Der ORF weist darauf hin, "dass das Verfahren mit dem angesprochenen Verwaltungsgerichtshof-Erkenntnis nicht abgeschlossen ist und nun vor dem Bundesverwaltungsgericht fortgesetzt wird". Wenn das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, kann sich der ORF wiederum an Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof wenden.

Lotto-Beteiligung

Der ORF ist an der Lotto-Toto-Holding mit 18,75 Prozent beteiligt. Beiträge der Lotterien in zweistelliger Millionenhöhe pro Jahr sind wesentlichster Teil seiner "sonstigen Einnahmen". Casinos-Vorstand Dietmar Hoscher ist langjähriger, von der SPÖ entsandter Stiftungsrat des ORF, seit 2014 Vorsitzender des ORF-Stiftungsrats.

Reaktion: "ORF schädigt aktiv den Markt"

"Diese Entscheidung zeigt sehr schön, dass der ORF nicht damit durchkommt, wenn er mit derart kommerziellen Projekten das Gesetz übertritt", erklärt die Geschäftsführerin des Privatsenderverbands VÖP, Corinna Drumm, zu der Entscheidung: "Sie unterstreicht unseren Vorwurf, wonach die überbordende Kommerzialisierung des ORF dazu führt, dass der ORF aktiv und massiv den Markt schädigt, indem er Werbegelder durch Verletzung der Werberegeln vom Markt abzieht."

Update: ORF weist Schädigungsvorwurf zurück

Der ORF in einer Stellungnahme dazu: "Den völlig unbegründeten Vorwurf des VÖP, den Markt zu schädigen, weist der ORF zurück!" (fid, 11.1.2018)