Die Hausverwaltung ist meist die erste Anlaufstelle für Mieter.

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Der A4-Zettel ist unverdächtig: Kontaktdaten und eine Telefonnummer. Die Mieter sollen wissen, dass sie sich rund um die Uhr und auch am Wochenende bei ihrer Hausverwaltung melden können, wenn es Probleme im Haus gibt. Das Angebot der Wiener Hausverwaltung Rustler klingt toll – aber es kostet.

Laut Rustler bezahlen die Mieter 0,029 Euro pro Quadratmeter und Monat für den sogenannten Rustler Permanent Service. Bei einem Zinshaus mit 1.000 Quadratmetern kommen so mehrere Hundert Euro pro Jahr zusammen. Den Betrag zahlen die Mieter einmal im Jahr mit den Betriebskosten.

Service zählt nicht zu Betriebskosten

2013 zog ein Mieter dagegen bis vor den Obersten Gerichtshof (OGH). Das Ergebnis: Die Hausverwaltung darf die Dienstleistung nicht verrechnen. Denn diese Kosten sind nicht zur Hausbetreuung zu rechnen und zählen somit auch nicht zu den Betriebskosten.

Wie Dossier-Recherchen nun zeigen, findet sich der Rustler Permanent Service trotzdem weiterhin in vielen Betriebskostenabrechnungen. Der Mietervereinigung Österreich sind mindestens 30 Fälle bekannt, in denen die Dienstleistung noch nach 2013 verrechnet wurde.

Jüngst musste Rustler in einem anderen, von der Arbeiterkammer Wien begleiteten Verfahren 4.500 Euro in einem Haus zurückzahlen. Insgesamt verwaltet Rustler nach eigenen Angaben 400 bis 450 Häuser und bietet den Service in etwa 80 Prozent davon an.

Interpretationen der Rechtslage

Dass Rustler den Service noch verrechnet, begründet man als Auslegungssache: "Prinzipiell haben wir aufgrund dieser Entscheidung unseren Vertrag angepasst und den Workflow umgestellt, sodass er genau dem entspricht, was der Oberste Gerichtshof gern hätte", sagte Martin Troger, Geschäftsführer der Hausverwaltung, zu Dossier.

In einer nachträglichen ausführlichen Stellungnahme gegenüber dem STANDARD hält Troger außerdem fest: "Das 'Rustler Permanent Service' ist eine Dienstleistung, die gewährleistet, dass im Notfall ein technisch versierter Betreuer erreichbar ist, der eine gemeldete Störung vor Ort besichtigen und diese entweder selbst oder durch Beiziehung von Fachunternehmen beheben kann. Dieses Service stellt einen Aufwand dar und kostet daher auch etwas. Es ist durch die Judikatur auch eindeutig klargestellt, dass diese Kosten über die Betriebskosten weiter verrechnet werden dürfen. Somit hat sich unser Unternehmen bei der Erbringung und Abwicklung dieser Dienstleistung stets korrekt verhalten. In diesem Zusammenhang ist daher auch die getroffene Mutmaßung, dass wir ein einem Haus 4.500 Euro aus dem Titel dieser Dienstleistung heraus zurückzahlen hätten müssen, weil wir diese zu Unrecht über die Betriebskosten verrechnet hätten, unrichtig."

Walter Rosifka von der Arbeiterkammer Wien sieht das anders. Fakt sei, "dass Rustler schon Anfang 2014 wusste, dass ihre Verrechnungen bis dahin rechtswidrig waren", sagt der Mietrechtsexperte.

In der Puls-4-Sendung Bist Du deppert!, die über den Fall berichtete, betonte Rosifka, dass die Argumentation Rustlers eine sehr optimistische Interpretation eines Urteils aus einem Verfahren sei, das die Hausverwaltung im Endeffekt verloren hat.

Bei Rustler selbst sah man bisher keine Veranlassung, die Mieter über das Urteil zu informieren. Laut Geschäftsführer Martin Troger sei der Großteil der Mieter mit dem Service zufrieden. (Sandor Fülöp, red, 13.1.2018)