Wien – Nach sechs Monaten Heimopferrentengesetz (HOG), das Betroffenen eine monatliche Pauschalrente von 300 Euro zusichert, zieht die Volksanwaltschaft Bilanz. Mehr als 500 Fälle seien bisher bearbeitet worden, und dabei hätten sich Schwachstellen im Gesetz gezeigt, die es im Rahmen einer Reform zu beseitigen gelte.

Konkret fordert die Volksanwaltschaft, dass auch Opfer aus Krankenanstalten anspruchsberechtigt sein sollten und dass die Situation von Opfern mit Behinderung besser berücksichtigt werde. Außerdem sollen Feststellungsbescheide für jene, die keine Einmalzahlungen einer Kommission erhalten haben, früher erstellt werden können.

Erwähnung im Regierungsprogramm

Im neuen schwarz-blauen Regierungprogramm wurde dem HOG sogar ein eigener Satz gewidmet. Das Gesetz solle "evaluiert" werden, heißt es dort. "Wir gehen davon aus, dass der Gesetzgeber den Reformbedarf ebenfalls sieht", deutet man diesen Satz seitens der Volksanwaltschaft positiv. Gespräche mit Regierungsmitgliedern zum Thema haben allerdings noch nicht stattgefunden.

Die SPÖ-Abgeordnete Muna Duzdar bereitet indes einen Initiativantrag vor, den sie demnächst an die anderen Parlamentsfraktionen übermitteln werde. Sie wolle damit sicherstellen, dass das HOG weiterentwickelt werde. Weil es dabei um die Verantwortung der Republik geht, hoffe sie, dass alle anderen Fraktionen ihren Antrag mittragen werden. (ars, 12.1.2018)