Am 6. März 1974, kurz nach Mittag, läutet in der österreichischen Botschaft von Warschau das Telefon. Toni Sailer bittet um Hilfe. Eine polnische Staatsbürgerin habe ihn angezeigt, ihm sei "der Dienstpass abgenommen worden".

Die Polizei in Zakopane hatte Sailer festgenommen. Der Vorwurf: "Notzucht".

Die Zitate stammen aus einem bisher unbekannten und von einer Recherchegemeinschaft von DER STANDARD, "Dossier" und Ö1 ausgewerteten Akt des Justizministeriums. Er enthält die Korrespondenz mit der Botschaft und dem Außenministerium über die heikle Angelegenheit.

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Jahrhundertsportler, Volksheld, Filmstar, Mädchenschwarm, Stilikone: Toni Sailer.
Foto: Getty/Visalli

Die Recherchen sind nicht zuletzt eine Folge der Geschichte von Nicola Werdenigg, die ihre Vergewaltigung durch einen ÖSV-Teamkollegen Mitte der 70er im STANDARD öffentlich gemacht hatte.

Auf Zakopane und den Sailer-Akt angesprochen, reagiert der Skiverband in Person von Generalsekretär Klaus Leistner: "Das war keine ÖSV-Geschichte, das war nur eine Geschichte von Toni Sailer."

Der Akt lässt ahnen, was sich in Zakopane abgespielt haben muss. Und er zeigt, wie Österreichs Regierung, Diplomatie und Medienwelt sich bemühten, den dreifachen Olympiasieger von Cortina 1956, Jahrhundertsportler, Volkshelden, Filmstar und Mädchenschwarm Toni Sailer (1935–2009) vor den Folgen der im Akt beschriebenen Gewalttätigkeit zu bewahren.

Die Polizei in Zakopane hatte den 38-jährigen Sailer am Morgen des 5. März festgenommen. Der Vorwurf: "Notzucht".

Die österreichische Botschaft in Warschau an das Außenministerium: "Die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass dem Genannten vorgeworfen werde, einer polnischen Staatsbürgerin Gewalt angetan zu haben."
Quelle: Österreichisches Staatsarchiv

Zwei für eine italienische Skischuhmarke arbeitende Jugoslawen luden am Abend des 4. März 1974 den bereits alkoholisierten ÖSV-Direktor Sailer auf ihr Zimmer im Hotel Sport ein. Sie hatten sich die 28-jährige Janina S. (Name der Redaktion bekannt) dorthin bestellt, eine Nebenerwerbsprostituierte.

Prostituierte waren im Hotel. Sailers Liebe zum Alkohol sei bekannt gewesen.

L. (Name ist der Redaktion bekannt) war einer der beiden, er bestreitet seine Anwesenheit nicht. "Kann stimmen", sagt er am Telefon, "aber in diesen Zeiten war alles anders." Viele Prostituierte waren im Hotel. Sailers Liebe zum Alkohol sei allgemein bekannt gewesen. "Ganz Österreich weiß, dass er getrunken hat. Zum Sexuellen werde ich nichts sagen." Der andere, M. (Name der Redaktion bekannt): "Es war ein schlechter Scherz, eine Falle."

Der Weltcup-Slalom von 1974, den der Spanier Francisco Fernández Ochoa vor Gustav Thöni aus Italien und Hansi Hinterseer gewann, war der einzige in der Geschichte der Stadt, die als Hochburg von Polens Skisprungszene gilt. Der berühmte Gast Sailer zog die Aufmerksamkeit des ganzen Landes auf sich. Das Hotel Sport in Zakopane war die erste Adresse im Ort, in der Kellerbar Piekielko trafen sich die Schönen und Heiteren. Der Skitross residierte in dem Haus, in dem es vor Geheimdienstagenten wimmelte.

Weisung des Ministers

Der Zeitzeuge Janusz Szymonski war Polizist in Zakopane, er hatte Dienst, als Sailer festgenommen wurde. Szymonski: "Eine Prostituierte beschuldigte ihn, sie vergewaltigt zu haben. Sailer wurde nur kurz angehalten und wieder freigelassen."

Österreichs Botschaft in Polen bestätigt im schon eingangs erwähnten Schreiben am 11. März dem Außenministerium: "Mittlerweile hat der Herr Bundesminister (Rudolf Kirchschläger, Anm.) telefonisch Weisung erteilt und die prinzipielle Bereitschaft zur Übernahme einer Kaution zum Ausdruck gebracht."

Die Botschaft habe "mit großem Nachdruck bei der Staatsanwaltschaft in Zakopane und im polnischen Außenministerium interveniert". Der erste Erfolg stellte sich flott ein, die Polen senkten die "in keiner Relation zu den üblichen Kautionen" stehende Forderung von 15.000 auf 5.000 US-Dollar. Sailer erhielt seinen Dienstpass wieder, verließ Polen am 7. März.

Der österreichische Skiverband soll "mehrfach und herzlich für die Intervention des Herrn Bundesministers gedankt" haben.

Schadensbegrenzung erfolgte auf politischer Ebene: "In der Folge intervenierte die Botschaft mit großem Nachdruck bei der Staatsanwaltschaft in Zakopane."
Quelle: Österreichisches Staatsarchiv

Im Mai ist die Staatsanwaltschaft in Zakopane bereit, Toni Sailer anzuklagen. Sie legt die Anklageschrift dem Bezirksgericht vor. Dieses stellt in der Causa allerdings einen inhaltlichen Fehler fest: Die Staatsanwaltschaft solle nicht Sailer allein wegen Vergewaltigung anklagen. Auch die beiden Jugoslawen, die ihm in jener Nacht geholfen hätten, die Frau zu fixieren, sollten deswegen und nicht wie vorgesehen nur wegen Beihilfe angeklagt werden.

Die Staatsanwaltschaft sollte nicht Sailer allein wegen Vergewaltigung anklagen.

Weil es sich dadurch aber um eine Gruppenvergewaltigung mit höherer Strafdrohung gehandelt hätte, erklärt sich das Bezirksgericht als unzuständig und gibt den Fall an die höhere Instanz ab, das Wojwodschaftsgericht in Krakau.

Nicht nur in Polen, auch in Österreich ist die Justiz tätig. Denn 1974 galt in Österreich noch das Strafgesetz von 1852. Das damals neue Strafgesetzbuch (StGB) war zwar schon beschlossen und verkündet, in Kraft getreten ist es jedoch erst mit 1. Jänner 1975.

Diplomatie als Ausweg

Die Justiz prüfte also, da sie nach § 36 des kaiserlichen Strafgesetzes (StG) ob des Paragrafen 36 "Verbrechen der Unterthanen im Auslande" ebenfalls zuständig war.

In Österreich die Sache "völlig auf sich beruhen zu lassen", was die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck als eine von mehreren Möglichkeiten ins Auge gefasst hatte, schien am 5. Juli 1974 nicht mehr so einfach möglich.

Also überlegte man, die Polen um Rechtshilfe zu ersuchen. Wie kommt man am besten zu dem Akt? Würden ihn die polnischen Kollegen rausrücken? Und wenn ja, wie lange würde das dauern? Die Justiz kommt zu der Ansicht, der diplomatische Weg sei der beste. Was man nicht wusste: Die Diplomatie wird es richten, der Akt aus Polen nie seinen Weg nach Österreich finden.

Der Akt Sailer im Schnelldurchlauf: Vom Vorfall in Zakopane bis zur Einstellung des Verfahrens. Dazwischen wurden politische Hebel getätigt. Der Österreichische Skiverband soll "mehrfach und herzlich für die Intervention des Herrn Bundesministers gedankt" haben.

Am 3. September 1974 berichtete die Botschaft in Warschau, der Verwaltungsattaché habe von einem Besuch beim "Generalprokurator der Wojwodschaft in Krakau" die Information erhalten, der Akt enthalte "Formfehler".

Laut dem Attaché stimme der "1. Parteisekretär der Wojwodschaft" dem Vorhaben des Krakauer Generalprokurators zu, "die Angelegenheit einvernehmlich aus der Welt zu schaffen".

Ein Strafverfahren gegen Sailer in Polen wäre sehr ungelegen gekommen.

Die Einstellung des Verfahrens gegen Sailer sei auch "auf den bevorstehenden Besuch des polnischen Ministerpräsidenten in Österreich" und die Kontakte der Botschaft zurückzuführen.

Anton Sailer wies die Vorwürfe stets zurück und behauptete, ihm sei damals im Hotel Sport eine Falle gestellt worden. Darauf finden sich im Akt keine Hinweise. Aus den Unterlagen geht hervor, dass Sailer von der Regierung Bruno Kreisky II Hilfe erhielt. Ob Kreisky persönlich tätig wurde, erklärt der Akt nicht.

Polen als Handelspartner

Weggefährten wie Außenminister Kirchschläger und Justizminister Christian Broda brauchten keinen Wink des Kanzlers. Hilfreich bei den Bemühungen war Polens Interesse am Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen mit dem Kreditgeber und Handelspartner Österreich.

1973 hatte Österreich als einer der ersten westlichen Staaten mit Polen einen Außenhandelsvertrag geschlossen. Polen war zu der Zeit eines der offensten Länder des Ostblocks, die Löhne stiegen stärker als im Fünfjahresplan bis 1975 vorgesehen, der Devisenhunger des Landes war enorm.

Ein Strafverfahren in Polen gegen den berühmtesten Sportstar wäre da fast so ungelegen gekommen, wie ein solches Verfahren in Österreich führen zu müssen.

Eine Anregung des Prokurators: Sailer möge "noch vor der Reise des polnischen Ministerpräsidenten Jaroszewicz nach Österreich die seinerzeit erlegte Kaution persönlich in Krakau entgegennehmen."
Quelle: Österreichisches Staatsarchiv

Im Oktober 1974 reist Polens Ministerpräsident Piotr Jaroszewicz nach Wien. Wirtschaftsgespräche mit Bruno Kreisky stehen auf der Agenda. Im Dezember 1974 schreibt die Botschaft, die Staatsanwaltschaft der Wojwodschaft habe das Verfahren "aus Rücksicht auf Mangel an gesellschaftlichem Interesse" eingestellt. Der Kunstgriff war, den Vorwurf von "Notzucht" (§ 168) auf "Körperverletzung" (§ 156) herunterzustufen.

Die Folgen der Gewalttätigkeiten reichen nicht für ein Verfahren aus.

Folgen der Gewalttätigkeiten sind im Akt dokumentiert: "Das Nachweismaterial in dieser Sache lässt schließen, dass die Handlung des Toni Sailers bei Janina S. folgende Körperschädigungen zur Folge hatte: Prellungen in der Steißbeingegend, Blutgeschwulst der rechten Augenhöhle, Bisswunden am rechten Oberarm, Blutgeschwulst am Knochenrand der rechten Achsel und am Oberschenkel. In Folge dieser Körperschädigungen sind die Körperfunktionen für den Zeitraum bis zu 7 Tagen gestört worden."

Dies alles rechtfertigte in Polen keine Verfolgung von Amts wegen, der Geschädigten stünde das Recht auf eine "Privatanklage" zu. Sollte dieser Fall eintreten, würde "Körperverletzung" mit einem Strafrahmen von nicht mehr als fünf Jahren unter die Amnestie anlässlich des 30-jährigen Bestehens der Volksrepublik Polen fallen. Die Polin brachte allerdings nie eine Privatanklage ein.

"Mangel an gesellschaftlichem Interesse"

Das Bezirksgericht in Zakopane beendete das Verfahren am 9. Juli 1975 ebenfalls "mit Rücksicht auf Mangel an gesellschaftlichem Interesse". Damit war auch für Österreichs Behörden das Verfahren beendet. Da die in Polen übriggebliebene Körperverletzung in Österreich inzwischen verjährt war, ermittelte die Staatsanwaltschaft nicht weiter.

Der Akt aus Polen wurde, wie es aussieht, nicht mehr angefordert. Ohne diesen Akt und Einvernahmen zumindest im Rechtshilfeweg war ein Strafverfahren in Österreich nicht führbar. Sailer und der ÖSV konnten behaupten, Sailer habe sich "keiner strafbaren Handlung schuldig gemacht".

Toni Sailer in Kitzbühel 2003 als Rennleiter des Hahnenkammrennens.
Foto: : APA/Karl Josef Hildenbrand

Im März 1975 berichtet der Journalist Bernd Dörler im Magazin "Stern" von einer "Vergewaltigung" und Sailers Rettung durch Österreichs Regierung.

Fischer an Kreisky: "Wichtig, wenn Angelegenheit in irgendeiner Form bereinigt werden könnte."

Er zitiert ein Schreiben des Skifabrikanten Josef Fischer an Kreisky vom 24. April 1974: "Ich glaube, dass es sowohl für den Österreichischen Skiverband als auch für die Skination Österreich sehr wichtig wäre, wenn diese Angelegenheit in irgendeiner Form bereinigt werden könnte, und darf Sie nochmals bitten, sich dieser Sache anzunehmen."

Dörler konnte den Akt des polnischen Staatsanwalts einsehen, darin werden die Verletzungen von Janina S. als wesentlich schwerer beschrieben. Für den diensthabenden Arzt im Spital, schreibt Dörler, waren "die Spuren der Nacht so evident, dass er Anzeige erstatten musste".

Triumph der Skination

Der Befund wiederum veranlasste den Staatsanwalt, "ein Ermittlungsverfahren nach Artikel 168 § 2 des polnischen Strafgesetzbuches zu erheben". Er betrifft "Notzucht mit Mittätern unter besonderer Gewaltanwendung. Strafausmaß: zwischen vier und 25 Jahren."

Warum Janina S. nicht Privatanklage einbrachte, muss und kann man sich denken. Sie konnte bei der Recherche nicht ausfindig gemacht werden, es ist nicht unwahrscheinlich, dass sie bereits verstorben ist.

Die österreichische Diplomatie hatte ihr Möglichstes getan, einen aus der Rolle gefallenen prominenten Landsmann zu unterstützen. Die Polen zahlten die Kaution zurück, Toni Sailer blieb ÖSV-Sportdirektor bis 1976, später von 1986 bis 2006 sollte er den Rennleiter in Kitzbühel geben.

1976 gewann Franz Klammer den Olympischen Abfahrtslauf in Innsbruck. Der Zwischenfall in Zakopane geriet in Vergessenheit. Die Skination hatte triumphiert. (17.1.2018)