Bildungs- und Wissenschaftsminister Heinz Faßmann will die gesamte Regelung auslaufen lassen, wonach erwerbstätige Studierende, die die Mindeststudienzeit einschließlich zweier zusätzlicher Semester überschritten haben, von Studiengebühren ausgenommen werden.

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Nun gebe es Rechtsklarheit für Studierende, heißt es vonseiten des Wissenschaftsministeriums.

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Wien – Schon ab kommenden Herbst werden erwerbstätige Studierende, die länger als zwei Semester über der Mindeststudienzeit liegen, wohl Gebühren in der Höhe von 365 Euro pro Semester zahlen müssen. Wissenschaftsminister Heinz Faßmann (ÖVP) will den entsprechenden Paragrafen im Universitätsgesetz nicht reparieren. Betroffen wären rund 23.000 Studierende.

Schon im Dezember 2016 hatte der Verfassungsgerichtshof die entsprechende Passage wegen Gleichheitswidrigkeit aufgehoben. Eine Studentin hatte Beschwerde eingelegt, weil sie Gebühren zahlen musste, obwohl sie selbstständig und unselbstständig tätig war – sie konnte aber keine über der 14-fachen Geringfügigkeitsgrenze (5683,72 Euro pro Jahr) liegenden Gesamteinkünfte nachweisen. Ihr im Steuerbescheid ausgewiesenes Einkommen fiel wegen Sonderausgaben geringer aus.

Fehler im Gesetz

Das Höchstgericht entschied, dass es sich dabei um einen Fehler im Gesetz handle. Ein Beispiel: Würde ein Student freiberuflich lektorieren und knapp über der Geringfügigkeit einnehmen, am Ende des Jahres aber einen neuen Drucker anschaffen und die Kosten dafür geltend machen, fiele er aus der Regelung.

Bis 30. Juni hat der Gesetzgeber Zeit, das Gesetz zu reparieren. Passiert das nicht, läuft die gesamte Regelung aus. Das hat Faßmann vor. Die bestehende Regelung ziele nicht darauf ab, von allen erwerbstätigen Studierenden Beiträge zu verlangen, sondern erst nach Überschreitung der Toleranzsemester, heißt es in einer Stellungnahme für den STANDARD. "Ziel ist ein zügiges, erfolgreiches Studieren." Der VfGH habe mit seiner Entscheidung nun eine Ungleichheit entschärft. "Es besteht kein Unwillen des Ministeriums." Nun gebe es Rechtsklarheit für Studierende. Zur Kompensation gebe es außerdem seit diesem Wintersemester ein verbessertes Studienförderungssystem.

Kritik seitens ÖH und SPÖ

Die Österreichische Hochschülerschaft kritisiert die Entscheidung in einer Aussendung. "Das ist ein Schlag ins Gesicht aller erwerbstätigen Studierenden", sagt Marita Gasteiger vom ÖH-Vorsitzteam. "Wir haben als ÖH-Bundesvertretung einen soliden Vorschlag ausgearbeitet, der von Spezialisten ausformuliert wurde. Die Reparatur des Paragrafen scheitert einzig und allein am politischen Unwillen dieser Regierung, etwas Positives für uns Studierende zu erwirken." Die ÖH wolle sich weiterhin für eine Reparatur einsetzen.

Auch SPÖ-Wissenschaftsssprecherin Andrea Kuntzl übte Kritik. "Damit tritt ein, wovor wir seit Monaten warnen: Hier werden für eine erste große Gruppe von Studierenden Gebühren eingeführt, um damit auch das Tor für allgemeine Studiengebühren zu öffnen", sagt sie. (Lisa Kogelnik, 18.1.2018)