Die Lagezuschlagskarte der Stadt Wien diente bisher nicht nur Vermietern, sondern auch der Schlichtungsstelle als Orientierung.

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Das jüngste OGH-Urteil zu Lagezuschlägen hat für einige Aufregung gesorgt; wie berichtet, hat der Oberste Gerichtshof anhand eines konkreten Falls aus dem fünften Wiener Bezirk ganz allgemein entschieden, dass der in einer bestimmten Wohnumgebung mögliche Lagezuschlag auf die Richtwertmiete jedenfalls nicht von den dort üblichen Grundstückskosten abhängen darf.

Orientierung für Schlichtungsstelle

Die Grundkosten sind aber das einzige Kriterium, anhand dessen die Magistratsabteilung 25 (Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser) ihre Lagezuschlagskarte berechnet (gesetzliche Grundlage dafür ist das Mietrechtsgesetz, Paragraf 16 Abs. 3 und 4). An dieser Karte orientieren sich wiederum nicht nur viele Vermieter, sondern auch die Schlichtungsstelle der Stadt Wien (MA 50). Wo die Lagezuschlagskarte bisher einen Lagezuschlag vorsah, wurde dieser im Regelfall auch von der Schlichtungsstelle als erlaubt angesehen.

Das Urteil bringt die MA 25 aber nun unter Zugzwang. Insbesondere die Tatsache, dass die Karte mehr oder weniger fixe Beträge für die Lagezuschläge ausweist und diese dort nicht klar als Obergrenzen bezeichnet werden, die auch unterschritten werden können, ärgert Mieterschützer wie den AK-Wohnrechtsexperten Walter Rosifka schon länger. Er erwartet sich nun, "dass da jetzt 'bis zu' hingeschrieben wird".

Neue Karte in wenigen Wochen

Und genau dies hat die MA 25 nun auch vor, wie deren stellvertretender Leiter Arthur Mannsbarth zum STANDARD sagt. "Wir sind schon dran, die Karte zu adaptieren", in Abstimmung mit der MA 50 und auch dem Büro des Wohnbaustadtrats Michael Ludwig, so Mannsbarth. Grundlage für die Überarbeitung sind unter anderem auch die Gutachten zahlreicher mietrechtlicher Verfahren der jüngeren Vergangenheit, "zumindest soweit sie uns zur Verfügung stehen". Und wann soll die neue Karte fertig sein? "So schnell wie möglich", sagt Mannsbarth, jedenfalls in den nächsten Wochen. "Lassen Sie sich überraschen." (mapu, 19.1.2018)