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Dank Justitia teilweise bodenlos: KTM-Chef Pierer.

Foto: APA/Helmut Fohringer
Die Vorbesitzerin klagte und gewann jetzt in allen Instanzen.

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Linz - Rasante Sportmotorräder die im Gelände fast jedem Hindernis trotzen, sind beruflich die Welt des Stefan Pierer. Privat ist der KTM-Boss aus Oberösterreich jetzt aber im Gesetzesdschungel schwer gestrauchelt. Zum Verhängnis wurde Pierer der Kauf eines 3000 Quadratmeter Grundstückes in Puchberg bei Wels.

Datiert ist der Kaufvertrag mit 5. April 2002. Eine Welser Witwe veräußert an diesem Tag besagte Liegenschaft um exakt 62.067,50 Euro an den Grundstücksnachbarn Pierer. Das Kaufobjekt scheint im gültigen Flächenwidmungsplan als "Grünland" auf, womit sich auch der für diese Gegend relativ günstige Quadratmeterpreis von 20,35 Euro pro Quadratmeter erklärt. Mehrmalige Versuche der Witwe, beim Magistrat Wels eine Umwidmung des Grundstücks in "Bauland-Grünland" zu erreichen, blieben vergeblich.

Immobilien-Ich-AG

Mehr Erfolg hatte da der bekannte KTM-Chef Stefan Pierer. Noch im September 2002 verkaufte Pierer die Liegenschaft an die neu gegründete "Immobilien-Gesellschaft mbH & Co Kommanditgesellschaft". Einziger Gesellschafter und alleiniger Geschäftsführer: Stefan Pierer. Am 30. September 2004 erteilte dann der Welser Gemeinderat plötzlich besagter Firma die Genehmigung zur Umwidmung. Der Verkehrswert schnellte somit von 54.000 Euro für "Grünland" auf 147.000 Euro für "Bauland-Grünland". Mit 4. November 2004 wurde der Bescheid zur Umwidmung rechtskräftig. Pierer ließ sein altes Haus schleifen und baute auf dem vergrößerten Grundstück eine neue Villa.

Gemeinde-Haftung

Die Vorbesitzerin verlangte daraufhin eine ihr, laut Paragraf 38 im Raumordnungsgesetz auch zustehende, Aufzahlung. Da man offensichtlich auf dem gütlichen Weg scheiterte, ging die Frau zu Gericht. Und gewann in allen Instanzen. Jüngst erklärte auch der Oberste Gerichtshof (OGH) den Kaufvertrag für nichtig und sprach das mittlerweile mit der Pierer'schen Villa bestückte Grundstück wieder der Verkäuferin zu.

Pierer selbst war zwar für den STANDARD erreichbar, zeigte sich aber wortkarg: "Von mir gibt es keinen Kommentar, es geht um ein laufendes Verfahren." Es gebe aber "sehr gute Gespräche" und er sei "generell ein Typ, mit dem man über alles reden kann", so Pierer.

Bei der Baurechts-Abteilung des Landes Oberösterreich spricht man von einem "einzigartigen Fall", bei dem noch "etliche Rechtsfragen" offen seien. "Zu klären gilt es vor allem, wem das Haus jetzt gehört und inwieweit der Gemeinderat als oberste Baubehörde haftbar gemacht werden kann", so Karlheinz Petermandl, Leiter der Landes-Baurechtsabteilung, der den Fall "nur aus den Medien" kennen will. Doch ganz so unbekannt dürfte der brisante Grundstückskauf auch dem Land nicht sein: Am 20. Dezember 2004 genehmigte die oö. Landesregierung die Umwidmung. Der zuständige Welser Baudirektor, Karl Pany, war am Donnerstag für eine Stellungnahme nicht erreichbar. 8Markus Rohrhofer, DER STANDARD - Printausgabe, 20. April 2007)