Inland
Beamte: GÖD-Vorsitzender gegen Riess-Passer-Vorschläge
Neugebauer: Öffentliche-Rechtliches Dienstverhältnis muss beibehalten werden
Wien - Auf entschiedene Ablehnung beim Vorsitzenden der
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), Fritz Neugebauer, stößt
Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer (F) mit ihren Reformplänen für die
Beamten. Im APA-Interview betonte Neugebauer, dass es auch weiterhin
ein dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis adäquates Dienstrecht
geben müsse. Eine Pensionsreform schloss Neugebauer für die Zukunft
nicht aus, sie müsse aber sozial verträglich sich. Der Vizekanzlerin
attestierte Neugebauer "eine Performance, die dem Stellenwert des
öffentlichen Dienstes nicht gerecht wird". Auf der einen Seite gebe es privatrechtliche Dienstverhältnisse
für gewinnorientierte Unternehmen und auf der anderen Seite
öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse für den "am Gemeinwohl
orientierten" Bereich. Das öffentlich-rechtliche Dienstrecht könne
nicht "1:1 abgekupfert" werden vom privaten Bereich, meinte
Neugebauer. Auch künftig müsse es eine "Immunisierung gegen jeglichen
Einfluss auf den Vollzug der Gesetze" geben. Die Korruptionsfreiheit
sei ein ganz hoher Faktor für die Standortqualität der Wirtschaft.
Österreich stehe hier absolut an der Spitze, das System funktioniere,
deshalb gebe es keinen Anlass für eine Reparatur. Darüber hinaus gebe
es auch verfassungsrechtliche Normen.
Zu der von Riess-Passer geforderten Abschaffung der
Pragmatisierung stellte Neugebauer fest, dass es diesen Begriff schon
lange nicht mehr gebe. Es gebe nur ein provisorisches und ein
definitives Dienstverhältnis. Zu dem von den Vizekanzlerin
angestrebten verstärkten Kündigungsschutz nach dem Schweizer Modell
sagte der GÖD-Vorsitzende: "Es gibt kein Schweizer Modell". Das werde
in den verschiedenen Kantonen unterschiedliche gehandhabt. Das
Argument Riess-Passers, wonach wegen so genannter schulfester Stellen
Schulen nicht geschlossen werden könnten, wies Neugebauer als falsch
zurück.
Der Auffassung der Vizekanzlerin, wonach die hohen
Umstellungskosten kein Problem für die Neuverteilung der
Lebensverdienstsumme mit höherem Einstiegsgehältern und einem
flacheren Anstieg, kann Neugebauer nicht folgen. Er argumentiert
damit, dass es für schon jetzt im Öffentlichen Dienst Beschäftigte
ein Optionsmodell für das neue System geben müsse. Für den Bund
würden "massive Kosten" entstehen. "Wenn ich das Gerangel um die
Steuerreform höre, wüsste ich nicht, woher das Geld kommen soll. In
Vorarlberg und Oberösterreich habe man sich das leisten können, weil
die Landesbudgets ausgeglichen seien.
Neugebauer stellte jedenfalls klar, dass es nicht gehen werde, von
der Lebensverdienstsumme etwas wegzunehmen. Wenn es für
Neueintretende nur noch die niedrigere ASVG-Pension geben soll, müsse
es zu einer massiven Erhöhung der Aktivbezüge kommen. "Dass der
Finanzminister nichts drauflegen muss, ist unrealistisch."
Dass für im Zuge der geplanten Harmonisierung der Pensionssysteme
für alle öffentlich Bediensteten nur noch das ASVG in Frage komme,
ist für Neugebauer "noch nicht gesagt". Das ASVG sei nicht das Maß
aller Dinge. Das Beamtenpensionsrecht mit seinem einheitlichen
Pensionsalter für Frauen und Männer ist für den GÖD-Chef "für alle
Systeme beispielgebend".
Neugebauer verweist darauf, dass die EU die Menschen bis 2010 um
fünf Jahre länger in Beschäftigung halten will. Wenn es nun in der
Zukunft eine weitere Pensionsreform geben sollte, dann sollte sie
sozial ausgewogen sein. Von den drei möglichen Parametern Leistung,
Alter und Beiträge sollte man besser an allen dreien nur leicht
drehen als an einem starkm wie dies in der Vergangenheit geschehen
sei etwa mit der Erhöhung des Frühpensionsalters um eineinhalb Jahre.
Gleichzeitig mit einer solchen Pensionsreform wäre aber auch eine
aktive Arbeitsmarktpolitik nötig, weil nur mit einer hohen
Beschäftigung die Finanzierung der Sozialversicherung gesichert sei.
Der Vizekanzlerin warf Neugebauer "ständige Attacken auf den
Öffentlichen Dienst" vor. Wenn Riess-Passer ständig vom Abschaffen
rede, empfänden die Leute das für eine Chefin nicht adäquat. Es gehe
um den Nutzen für den Bürger und da sei festzuhalten, dass der
Öffentliche Dienst sehr gut funktioniere. (APA)