2004 gegründet, nahm Lavabit-Gründer Ladar Levison 2013 die Seite aufgrund des immer stärker werdenden Behördendrucks vom Netz.

Foto: Screenshot: Lavabit.com

Nur einen Tag nachdem Edward Snowden sich als NSA-Whistleblower offenbarte, ging das Federal Bureau of Investigation (FBI) gegen den von Snowden verwendeten e-Mail-Provider Lavabit vor. Die Sicherheitsbehörde versuchte dabei unter rechtlicher Stützung, Informationen über den US-Amerikaner zu erhalten. So musste dem FBI Ab- und Zusender, sowie die verwendete IP-Adresse übergeben werden. Die Herausgabe des Inhalts der E-Mail ist bei dem Gesetz nicht vorgesehen. Welche Informationen Lavabit schlussendlich an das FBI weitergab ist jedoch unklar.

Verhandlungs-Chronik ermöglicht Blick auf Behörden-Vorgehen

Die Bekanntgabe der schnellen Ermittlung der US-Sicherheitsbehörde geht auf die derzeitige Lavabit-Gerichtsverhandlung zurück. Der für den E-Mail-Anbieter zuständige Anwalt hatte gefordert, Informationen für die Bevölkerung freizugeben. Die Staatsanwaltschaft ging dieser Forderung jedoch nicht nach. Eine der Bevölkerung zugänglichen Verhandlungs-Chronik ermöglicht jedoch einen neuen Blick auf das Vorgehen gegen den von Snowden verwendeten e-Mail-Dienst.

Zwei Optionen für Lavabit-Gründer

So soll es bereits zwei Monate bevor Lavabit-Gründer Ladar Levison die Seite vom Netz nahm, etliche Regierungsanfragen gegeben haben. Am 8. August wurde der Provider offline geschalten mit der Nachricht, dass Levison keine andere Möglichkeit geblieben war. So gab der US-Amerikaner an, dass er zwei Optionen zu dieser Zeit hatte - einerseits "mitschuldig" an Verbrechen an der Bevölkerung zu sein oder eben seine Seite offline zu nehmen, die ihn "zehn Jahre harte Arbeit" gekostet hatte.

Verschlüsselung für e-Mails

Fraglich ist weiters, ob Levison sich einer weiteren Regierungsanfrage gebeugt hatte, die am 28. Juni datiert. Darin wurde gefordert, sämtliche Metadaten aller zukünftigen Lavabit-Mails an die Regierung weiterzugeben. Bei einem gewöhnlichen E-Mail-Anbieter wäre dies  ohne große Komplikationen gegangen, nicht aber bei dem Service von Levison, welches eine bestimmte Verschlüsselung verwendete. Der Gründer des Portals hätte den Behörden zwar Zugang zu dieser geben können, hierbei ist jedoch nicht bekannt, ob er dies wirklich getan hat.

Redeverbot

Da zu dem Gerichtsfall ein Redeverbot für Levison und seinen Anwalt verhängt wurde, dürfen beide keine weiteren Informationen preisgeben. Kürzlich gab der Rechtszuständige gegenüber Wired jedoch an, dass sein Klient optimistisch sei, dass Gerechtigkeit in dem Fall siegen würde. (red, derStandard.at, 28.09.2013)