Linz - Die oberösterreichischen SPÖ-Frauen nehmen das Urteil des parteiinternen Schiedsgerichts in der Causa Ablinger nicht zur Kenntnis und legen dagegen Berufung beim Bundesschiedsgericht ein. Das sagte Sabine Promberger, Vorsitzende der sozialdemokratischen Frauen Oberösterreich, am Donnerstag im Gespräch mit derStandard.at.

Anlass für den Konflikt war die Entscheidung, dass Walter Schopf das SPÖ-Nationalratsmandat, auf das er nach dem Tod von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer nachgerückt ist, behalten soll. Auf dieses Mandat hatte aber auch die ehemalige Nationalratsabgeordnete Sonja Ablinger Anspruch erhoben - mit dem Verweis auf die im Statut festgelegte Quotenregelung.

Der Gewerkschafter Schopf war jedoch vor ihr auf der Liste gereiht und ließ im Parteivorstand darüber abstimmen, wer das Mandat bekommen solle - die Wahl fiel auf den Mann. Ablinger erklärte in der Folge ihren Rücktritt als oberösterreichische Frauenvorsitzende. Und die SPÖ-Frauen setzten auf Landesebene eine Schiedsgericht durch. Aber auch das Bundesschiedsgericht der SPÖ wurde bereits mit dem Fall Ablinger-Schopf befasst - von den roten Jugendorganisationen.

Das Landesgremium der roten Frauenorganisation habe jetzt "mit großer Mehrheit" den angekündigten Schritt beschlossen, zumal ein "maßgeblicher Teil aus dem Antrag der SP Frauenorganisation im Spruch fehle und nicht beurteilt wurde", erklärte Promberger. So sei das Schiedsgericht nicht darauf eingegangen, dass - aufgrund des Landesparteistatuts - "durch das Nachrücken die Geschlechterquote sicherzustellen ist". Seit dem Spruch des Landesschiedsgerichts am 11. März lief die 14-tägige Einspruchsfrist.

Das Schiedsgericht der SPÖ Oberösterreich hatte mit drei zu zwei Stimmen entschieden, dass Schopf das Mandat zu Recht zustehe. Damit wurde "der Antrag auf eine Wiederholung der Abstimmung abgewiesen". (ker, derStandard.at, 19.3.2015)